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Verfasst: Di 2. Mär 2010, 13:38
von edefix
Ich fand bei e-bay folgenden beleuchteten Schaltknauf: http://cgi.ebay.de/ALU-Schaltknauf-RGA- ... 9904091Auf meine Frage an den Verkäufer bekam ich die Antwort, dass der Knauf zulassungsfrei im Gebiet der STVZO genutzt werden darf.Ganz anders die Antwort der DEKRA:QUOTE Sehr geehrter Herr ....,Bezüglich ihrer Anfrage zum Anbau eines beleuchteten Schaltknaufes muss ich ihnen mitteilen,dass es sich dabei um eine nicht genehmigtelichttechn. Einrichtung handelt deren Verwendung untersagt ist.Im Einzelfall währe zu prüfen wie hoch die Lichtintensität ist, ob z.B. blaues Licht nach aussen dringt oder die Beleuchtung mit einer Armaturenbeleuchtung(Schaltchema) vergleichbar ist.Mit freundlichen Grüßen.....Einzelabnahme ist also immer notwendig und es kann sein, dass die Genehmigung nicht erteilt wird. Dies nur als kleiner Hinweis an weitere Interessenten.edefix

Verfasst: Di 2. Mär 2010, 14:08
von testbug
Und was sagt dann wieder der TÜV? Oder die GTÜ?Bei diesem oder diesem könnte ich die Sorge verstehen, aber nicht, wenn da nur die Linien und die kleine Zahlen leuchten!

Verfasst: Di 2. Mär 2010, 17:13
von EricTwo
Bei den BMW-M-Modellen ist diese Sache Serienmäßig und gibts zudem auch noch als original Zubehör zum nachrüsten, also was soll an dieser Schaltknauffunzel eine Lichttechnische einrichtung sein? Jedes Teelicht ist heller als dieser Baumarkt-Tuning-Artikel, also warum sorgen machen?

Verfasst: Di 2. Mär 2010, 17:16
von AutoTroll
Omg, beleuchteter Schaltknauf? Wer kauft denn sowas?Und wenn du sowas unbedingt haben willst, dann pfeiff auf Dekra und Tüv. Bau dir das Ding ein und kümmer dich nicht darum. Alle 2 Jahre schraubst du wieder deinen alten Schaltknauf drauf, machst Tüv und schraubst den beleuchteten wieder dran.

Verfasst: Di 2. Mär 2010, 17:25
von EricTwo
QUOTE Alle 2 Jahre schraubst du wieder deinen alten Schaltknauf drauf, machst Tüv und schraubst den beleuchteten wieder dranWozu? Es interessiert keine Sau, ob das ding Kirmes spielt oder Kaffee kocht

Verfasst: Di 2. Mär 2010, 20:03
von kane22
QUOTE Wozu? Es interessiert keine Sau, ob das ding Kirmes spielt oder Kaffee kochteben hatte im lantra damals auch so nen blinkerknauf und das hat den tüv nie gestört

Verfasst: Di 2. Mär 2010, 20:11
von samurai
da kann ich nur zu stimmen hatte auch immer nen beleuchteten und dem tüv hatts nie interessiert auch den bullen net die durscuchen immer mein ganzes auto und so hab den immer übers licht geklemmt

Verfasst: Di 2. Mär 2010, 23:12
von bolcher
QUOTE (testbug @ 2 Mär 2010, 14:09 ) Und was sagt dann wieder der TÜV? Oder die GTÜ?Bei diesem oder diesem könnte ich die Sorge verstehen, aber nicht, wenn da nur die Linien und die kleine Zahlen leuchten! spielzeug, findest wohl die gaenge nich...

Verfasst: Mi 3. Mär 2010, 00:27
von Sky~D!ver
QUOTE (edefix @ 2 Mär 2010, 13:39 ) Ich fand bei e-bay folgenden beleuchteten Schaltknauf: http://cgi.ebay.de/ALU-Schaltknauf-RGA- ... 9904091Auf meine Frage an den Verkäufer bekam ich die Antwort, dass der Knauf zulassungsfrei im Gebiet der STVZO genutzt werden darf.Ganz anders die Antwort der DEKRA:Einzelabnahme ist also immer notwendig und es kann sein, dass die Genehmigung nicht erteilt wird. Dies nur als kleiner Hinweis an weitere Interessenten.edefix in deinem Beitrag hast du deine Frage ja schon selbst beantwortet, dringt kein Licht nach außen ist es zulässig, also wird dieser wohl zulässig sein.... wenn du mit 6stk vollgas nach oben an den himmel leuchtest wird man es wohl von außen sehen können also nicht zulässig, aber generell zu sagen es sei unzulässig ist käääse,so far, Sky