Seite 1 von 1

Verfasst: Fr 15. Jan 2010, 13:59
von edefix
Ein höchstrichterliches Urteil zu Neuwagen, Tageszulassungen etc findet sich unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... z=1Wichtig die darin enthaltene Definition, welche Eigenschaften ein Neuwagen aufweisen muss:QUOTE Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein unbenutztesKraftfahrzeug fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändertweitergebaut wird, wenn es keine durch eine längere Standzeit bedingteMängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs undAbschluß des Kaufvertrages nicht mehr als zwölf Monate liegen (Urteil vom15. Oktober 2003 aaO unter II 3).Wenn auch nur eine dieser drei Eigenschaften fehlt, darf das Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen verkauft werden.edefix

Verfasst: Fr 15. Jan 2010, 19:28
von skyX3
Nicht älter als 12 Monate, das wirkt sich sicherlich richtig auf die Preise aus.Grüße Alex

Verfasst: Sa 16. Jan 2010, 12:02
von ollehippe
Stimmt das wirkt sich auf den Preis aus denn das fahrzeug hat dann evetuell Mängel (Standmängel,Öle und alle Flüssigkeiten müssen dann ausgetauscht werden. Tagezulassungen sind auch günstig, aber vorsicht, manche Versicherungen sehen dies aus Gebrauchtwagen. das der 1.Besitzer das Autohaus ist.