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Verfasst: Mo 23. Nov 2009, 13:16
von gammelleiche
Muss man per Gesetz eigentlich Standlicht/Positionsleuchten vorne dran haben? Wie machen das die Leute die beim RD eine Tuningfront haben? Wo machen die das Standlicht dran?
Verfasst: Mo 23. Nov 2009, 16:26
von paedder
Natürlich ist das Standlicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn wegen ner Tuningfront das Standlicht wegfällt, musst du es eben durch eine andere für Standlicht zugelassene Lichtquelle ersetzen. Dabei musst du die gesetzlichen Normen (Abstand zur Fahrzeugaussenkante und Höhe) beachten.Positionsleuchten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Kannst du ja auch im Zubehör kaufen und zusätzlich zur Fahrzeugbeleuchtung anschalten.
Verfasst: Mo 23. Nov 2009, 17:06
von gammelleiche
Naja, das habe ich mir ja auch schon gedacht. Alleine schon, weil es beim Ausfall eines Scheinwerfers noch so praktisch verdeutLICHT, dass es sich um ein Auto handelt und nicht um ein Motorrad. Aber auf die Schnelle habe im Netz nichts gefunden. Na, dann muss ich mal aus Neugier drauf achten, wie die Jungs das gemacht haben, die eine Tuningfront am RD haben.Hintergrund meiner Frage ist, dass ich anstelle des Standlichts gerne TFLs einbauen würde und diese dann das A02-Zeichen haben müssten...
Verfasst: Mo 23. Nov 2009, 19:11
von paedder
Du kannst natürlich auch anstatt eines zusätzlichen Standlichtes ein TFL mit Standlichtfunktion montieren. Das gibt es ja auch noch. Das dimmt dann automatisch runter, wenn das Abblendlicht bzw. das eigentliche Standlicht zugeschaltet wird.
Verfasst: Mo 23. Nov 2009, 19:41
von Devil_666
richtig aber da musst du auch bestimmte masse einhalten! und eine gewisse leuchtfläche aufweisen, und das dimmmodul muss ebenfalls zugelassen sein und speziel auf dieses eine Tagfahrlichtmodul zugelassen sein und das machen nur sehr wenige hersteller der einzige der mir bekannt ist ist Hella. ich such mal noch ein paar gesetzestexte und werde die hier anbinden!
Verfasst: Mo 23. Nov 2009, 20:42
von Krimpi
Hallo gammelleiche,wenn Du auf die schnelle im Netz was finden möchtest: §51 StVZO.GrüßeKlaus
Verfasst: Mo 23. Nov 2009, 20:45
von Devil_666
mein versprochenes update!Hier gehts weiter zur orginal seite!QUOTE ein Tagfahrlicht eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela - Maßeinheit für Lichtstärke - aufweisen, damit das Fahrzeug sichtbar wird, ohne dass eine Ausleuchtung der Straße erfolgt, Die ECE-Norm legt auch die Größe der Leuchtfläche fest: Sie soll mindestens 25 qcm betragen und 200 qcm nicht überschreitendas sind die wichtigsten krieterien die bei Tagfahrlichter zu beachten sind!ich hoffe doch das hilft dir weiter!