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Verfasst: Di 27. Okt 2009, 10:58
von Schoder
Hi Leutehätte da mal ne kurze frage,möchte in meinem S-Coupe GT nen LLK verbauen.Wie läuft das mit der Eintragung bekomme ich den Segen oder nicht?Wenn ja was muß ich berücksichtigen und welchen LLK würdet ihr empfehlen?Merke ich etwas von einer Leistungsentfaltung?Danke schonmal im Vorraus

Verfasst: Di 27. Okt 2009, 11:27
von KnutschOchse
Servus,LLK Nachrüstung ist laut meinem Kenntnisstand nicht eintragungspflichtig. Du erreichst damit ja offiziell keine Leistungssteierung. Merken wirst du es vielleicht minimal, aber deinem Motor tut es auf jedenfall gut.Sollte natürlich entsprechend sachgemäß verbaut sein das Teil.

Verfasst: Di 27. Okt 2009, 11:53
von girl_mit_accenten
wofür ist ein ladelufkühler gut? lohnt das auch bei meinem alten accent?

Verfasst: Di 27. Okt 2009, 11:57
von AccentGT
QUOTE (girl_mit_accenten @ 27 Okt 2009, 12:00 ) wofür ist ein ladelufkühler gut? lohnt das auch bei meinem alten accent? Der ist dazu da, um bei Turbomotoren die komprimierte (heiße) Luft zu kühlen.Ist also bei deinem Accent weder sinnvoll, noch notwendig, da du keinen Turbolader hast

Verfasst: Di 27. Okt 2009, 12:20
von KnutschOchse
Außer natürlich du baust dir einen ordentlichen Motor in deinen Accent damit das Ding auch mal ein bissl Leistung unter der Haube hat G4EK-TC ist dafür genau richtig

Verfasst: Di 27. Okt 2009, 13:03
von girl_mit_accenten
achso, na dann geht das nicht bei mir motor einbauen kann ich nicht, ich bin froh wenn ich weiß wie man öl kontrolliert

Verfasst: Di 27. Okt 2009, 15:38
von beazmusix
hier nochmal ne kleine abendlektüre ^^http://de.wikipedia.org/wiki/Ladeluftk%C3%BChler

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 11:43
von DD coupe
ja knutschi also glaub schon das du das eigentlich eintragen lassen müsstest weil du nur eintragungsfreiheit bis glaub 7 prozent mehr leistung hast und alles drüber müsste dann in den schein , aba naja wer weiss was 7 prozent sind wa

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 12:11
von AccentGT
QUOTE (DD coupe @ 28 Okt 2009, 11:50 ) ja knutschi also glaub schon das du das eigentlich eintragen lassen müsstest weil du nur eintragungsfreiheit bis glaub 7 prozent mehr leistung hast und alles drüber müsste dann in den schein , aba naja wer weiss was 7 prozent sind wa +/- 10% sind doch eh schon die Herstellertoleranz! Da machen 7% doch keinen Sinn!

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 18:37
von KnutschOchse
Zumal du offiziell mit nem Ladeluftkühler keine Mehrleistung bekommst.Sieht der TÜV zuindest so.