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Verfasst: Do 11. Mär 2004, 15:58
von Lordi
Hallo Leute!Reicht es der Rennleitung, wenn man eine Kopie seiner ABE/Genehmigung etc. im Auto mitführt oder muss es das Original sein?ciao

Verfasst: Do 11. Mär 2004, 16:11
von Jackdaniels
nö also Kopie reicht völlig aus!!! Hauptsache man kann alles lesen..Hab es selber schon durch bzw. hab auch vom Tüv-Menschen diverse Teile eintragen lassen wo ich nur ne Kopie hatte!Danke da gibts keine Probleme!

Verfasst: Do 11. Mär 2004, 16:19
von =>Coupe FX<=
Jap eine Kopie reicht da völlig aus.Tip des Tages, keine Faxkopie, wirst schon sonst nach einiger Zeit merken *g*

Verfasst: Do 11. Mär 2004, 16:52
von Maverick
Bei einer ABE müsste es ausreichen, der Fahrzeugschein darf allerdings nicht als Kopie, und wenn, dann nur als beglaubigte Kopie mitgeführt werden.

Verfasst: Do 11. Mär 2004, 16:58
von Jackdaniels
QUOTE (=>Coupe FX<= @ 11 Mar 2004, 16:19 ) Jap eine Kopie reicht da völlig aus.Tip des Tages, keine Faxkopie, wirst schon sonst nach einiger Zeit merken *g* wieso?Weil das Papier zu dünne ist...verblasst ???Hab selber vom Hersteller damals ein Fax bekommen, hab es behalten und gab auch keine Probleme, sicherlich weil ich ein A4-Blatt Faxgerät habe...

Verfasst: Do 11. Mär 2004, 17:06
von =>Coupe FX<=
Ja wir haben ein Thermo Fax und das blasst nach einiger Zeit aus, und wenn dann jemand nach der ABE fragt und du zeigst ihm dieses ausgeblasse Zettelchen naja bringt dann nicht wirklich viel !!

Verfasst: Do 11. Mär 2004, 17:11
von Jackdaniels
QUOTE (=>Coupe FX<= @ 11 Mar 2004, 17:06 ) Ja wir haben ein Thermo Fax und das blasst nach einiger Zeit aus, und wenn dann jemand nach der ABE fragt und du zeigst ihm dieses ausgeblasse Zettelchen naja bringt dann nicht wirklich viel !! verständlich....Möchte mich echt nicht sehen wenn ich nach einem Jahr mal angehalten werde und die ABE vorzeigen müsste... da hast dann einen leeren weissen Zettel...

Verfasst: Do 11. Mär 2004, 17:38
von Lordi
Oki danke schön!

Verfasst: Do 11. Mär 2004, 19:59
von Jackdaniels
QUOTE (Maverick @ 11 Mar 2004, 16:52 ) Bei einer ABE müsste es ausreichen, der Fahrzeugschein darf allerdings nicht als Kopie, und wenn, dann nur als beglaubigte Kopie mitgeführt werden. Wer macht sich denn die Mühe und tut seinen Fahrzeugschein kopieren und beglaubigen lassen?Das kostet doch alles Geld und was solls bringen?- das der Fahrzeugschein noch vorhanden ist wenn man den "kopierten" verliert.... Ich meine stimmt schon das der beglaubigt werden muss...

Verfasst: Do 11. Mär 2004, 22:21
von Lordi
QUOTE (Jackdaniels @ 11 Mar 2004, 19:59 ) Wer macht sich denn die Mühe und tut seinen Fahrzeugschein kopieren und beglaubigen lassen? Z.B. wenn man den Wagen nicht alleine nutzt.Bei einer Polizeikontrolle spart dieser kopierte Schein eine eventuelle Strafe.