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Verfasst: Do 11. Jun 2009, 07:32
von Lankwitzer
Hallo liebe Forumsmitglieder, ich bin neu hier und habe da ein Problem. Mein Fahzeug ist seit Februar 2009 aus der Garntie. Pfingstmontag fuhr ich mit der Familie auf der Autobahn ins Berliner Umland. An der Autobahnabfahrt bemerkte ich, dass sich das Getriebe nicht mehr schalten lässt. Der Schaltknüppel lässt sich nur noch vor oder zurückbewegen aber nicht mehr nach links oder rechts. Also fuhr ich wie vorgesehen von der Autobahn und hielt bei der nächsten Gelegenheit an. Beim Versuch erneut anzufahren bemerkte ich, dass vermutlich der 4. Gang "festsitzt" und ich so mit leicht schleifender Kupplung wenigstens zur nchste Tankstelle rollen konnte. Ein dort herbeigerufener Kfz-Mechaniker konnte nicht helfen, sagte aber, dass ich so noch nach Hause fahren könnte. Der Motor stank zwar zum Himmel, aber ich tat es.In der Werkstatt wurde festgestellt, dass die Kupplung hinüber sei. Ein Defekt am Getriebe wurde ausgeschlossen. Der Kulanzantrag wurde sofort abgelehnt. Nun bin ich der Meinung, dass eine Kupplung nicht dafür ausgelegt ist nur rund 55.000 km bzw. 3 Jahre zu halten. Da diese Fachwerkstatt kein Innungsbetrieb ist kommt die Schlichtungsstelle nicht in Betracht.Was kann ich hier tun? Bitte um Hilfe.Danke

Verfasst: Do 11. Jun 2009, 11:29
von Auto-Nomer
Die Kupplung ist ein Verschleißteil.QUOTE Nun bin ich der Meinung, dass eine Kupplung nicht dafür ausgelegt ist nur rund 55.000 km bzw. 3 Jahre zu haltenNun ja, man kann sich die Kupplung auch in den ersten 5000km kaputtmachen wenn man es drauf anlegt. Ist das dein Trajet Diesel oder der 2.0 Benziner?Viel Stadtverkehr macht natürlich auch was aus.

Verfasst: Do 11. Jun 2009, 11:45
von OnkelMicha
Also bei unserem Trajet (2.0benziner mit BMC Autogas) ist noch die erste Kupplung verbaut. Das Fahrzeug ist bei uns in der Firma seit Oktober 2007. Jetzt hat er ~140.000 runter 80%im Stadtverkehr . (Auf dem Auto sind schon mehr als 20 leute damit gefahren. Und jeder fährt anders).Ich denke mal, das die Kupplung immer zu lange der Schleifpunkt gehalten wurde.Und den Gestank den du am ende hattest, war die Kupplung. Damit hast du Ihr den Restgegeben. Hättest das Auto eigentlich Abschleppen lassen müssen. Und mit dem Kulanzantrag ist klar, das der Abgelehnt wurde. Hyundai ist da nicht sehr.

Verfasst: Do 11. Jun 2009, 12:07
von AccentGT
Ich würde auch mal sagen, dass du der Kupplung durch das schleifende Anfahren im 4. Gang den Rest gegeben hast! Die wirst du niemals über Kulanz ersetzt bekommen!Sollte doch etwas mit dem Getriebe nicht in Ordnung sein, könnte das aber durchaus auf Kulanz gehen! Da heißt es dann: am Ball bleiben und zur Not Hyundai Deutschland direkt anschreiben!