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Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 19:20
von gammelleiche
Ich habe hier schon die SuFu bemüht, aber nichts gefunden. Wie mein RD nach dem Unfall aussieht habe ich hier ja schon gepostet. Ob der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wieder zu reparieren ist, ist fraglich. Nun stellt sich mir aber die Frage, ob ich "meinen" Gutachter bemühen kann oder ob meine Versicherung das Recht hat den zu stellen. Geht um Vollkasko. Gerade kürzlich wurde hier ja berichtet, dass der Gutachter der Versicherung sehr niedrig schätzt. Deswegen würde ich gerne selber einen beauftragen. Habe ich da ein Recht zu?
Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 19:52
von EricTwo
Bei Vollkasko hat die Versicherung das Vorrecht auf Gutachterbestimmung. Freie Gutachterwahl fällt bei Kaskoschäden grundsätzlich Flach.
Verfasst: Fr 15. Mai 2009, 20:42
von flow
du kannst allerdings auch ein gegengutachten machen lassen. in wie weit das geltend gemacht werden kann, weiß ich nicht.
Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 08:59
von tose-tuning
QUOTE (flow @ 15 Mai 2009, 21:52 ) du kannst allerdings auch ein gegengutachten machen lassen. in wie weit das geltend gemacht werden kann, weiß ich nicht. Den mußt du aber selbst zahlen!Ansonsten ist es so wie EricTwo es beschreiben hat.Ich würde das allerdings von einer Fachwerkstatt begleiten lassen.Die wissen was los ist und können auch mit den Gutachtern um.
Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 10:24
von gammelleiche
Der Wagen steht auf dem Hof eines Hyundai-Händlers. Ob der aber nun mit dem Gutachter zusammen ums Auto geht ist fraglich.Ob ich dem Gutachter meine lange Liste meiner selbstinstallierten Änderungen (Tieferlegung, Tempomat, beheizbare M3 Spiegel, Sitzheizung, Parksensoren, Domstreben, Felgen, Spurverbreiterungen, etc., ...) in die Hand drücke? Oder sieht das dann eher so aus als wenn ich den Wagen verbastelt habe und deswegen eher weniger Wert ist?
Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 13:04
von tose-tuning
Du bekommst bei dem Schaden im Kaskofall nur Originalteile-wert ersezt. Ein gepflegter Zusatnd hilft natürlich aber auch nicht viel.Der Händler soll ja auch nur das Gutachten kontrollieren und Aufpassen wird er sowieso, er will ja nen Schaden reparieren und Geld verdienen.
Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 13:23
von AccentGT
QUOTE (tose-tuning @ 16 Mai 2009, 14:14 ) Du bekommst bei dem Schaden im Kaskofall nur Originalteile-wert ersezt. Ein gepflegter Zusatnd hilft natürlich aber auch nicht viel. In der Regel sind Anbau- und Zubehörteile bis zu einem Wert von 2500€ doch mitversichert!? Alles darüber nur dann, wenn es der Versicherung vorher, also nach Einbau, mitgeteilt wurde!
Verfasst: So 17. Mai 2009, 17:58
von roncubanito
Wenn du an dem Unfall nicht schuld bist, hast du freie Gutachterwahl.Inzwischen gibt es aber schon Versicherungen, die dir einen Nachlass anbiten, wenn du einen ihrer Gutachter wählst.