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Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 12:13
von bigmaster
Hallo Leute.Eine Freundin von mir hat sich vor kurzer Zeit einen gebrauchten Opel Agila gekauft.Sie war jetzt in der Werkstatt um die Bremsen machen zu lassen und da ist den Leuten in der Werkstatt aufgefallen das sie eine falsche Reifengröße fährt.Sie müsste eigentlich 155/65 R14 oder 165/60 R14 fahren.Verkauft wurde ihr der wagen mit 165/65 R14. Also kein großer Unterschied.Der Verkäufer stellt sich jetzt aber Quer und will ihr nur 2 Neue Reifen bezahlen obwohl sie noch Gebrauchtwagen-Garantie hat.Jetzt will sie gleich zum Anwalt rennen Aber währe es für alle Beteiligten nicht einfacher wenn der Verkäufer stat 2 Neureifen zu bezahlen die Eintragung für die vorhandenen Reifen bezahlt?Was meint ihr dazu?
Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 12:30
von paedder
Dein Vorschlag ist sicherlich sinnvoll. Sollte allerdings die Abweichung des Abrollumfangs des Reifens über der Toleranz liegen, so wird es nix mit ner Eintragung. Bzw. du müsstest dann den Tacho angleichen lassen. Dann wäre es wahrscheinlich wieder sinnvoller, die Reifen komplett zu tauschen.Normalerweise müsste der Händler die kompletten Kosten tragen, da das Fahrzeug mit einer Betriebserlaubnis verkauft wurde. Nun erlischt aber die BE durch die nicht eingetragenen Reifen. Da sollte er möglichst komplett nachbessern. Würde mit ihm vorerst nochmal ins Gebet gehen, dass er vier neue Reifen besorgt. Wenn das nicht hinhaut, mal beim TÜV anfragen, ob die Eintragung klappen würde. Dort speziell auf den geänderten Abrollumfang hinweisen.
Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 13:16
von bigmaster
Der Händler lässt nicht mit sich reden. Der will höchstens 2 Reifen bezahlen.Der Abrollumfang ändert sich mit den 165/65 um 2,3% zu den 155/65 und zu den 165/60 um 3%
Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 13:25
von AccentGT
QUOTE (bigmaster @ 22 Apr 2009, 14:26 ) Der Händler lässt nicht mit sich reden. Der will höchstens 2 Reifen bezahlen.Der Abrollumfang ändert sich mit den 165/65 um 2,3% zu den 155/65 und zu den 165/60 um 3% Damit liegst du über den erlaubten 2% und müsstest eine Tachoangleichung vornehmen lassen! Hat den Nachteil, dass du dann nur noch den neuen Abrollumfang fahren darfst!
Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 14:44
von bigmaster
ok... dann wohl doch zum anwalt damit der händler 4 neue reifen besorgt.
Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 15:11
von don-chris
ich versteh einfach nich was sich so mancher händler bei so ner klaren sachen der art anstellt -.-schlimm das alles nur noch übern anwalt geht
Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 15:16
von i30Mouse
Und am Ende wird es teuerer als ein Satz neue Reifen, da so eine kleine Grösse kein Vermögen kostet!
Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 17:04
von Auto-Nomer
"ich versteh einfach nich was sich so mancher händler bei so ner klaren sachen der art anstellt -.-"Dumm und Gierig eben. Gebrauchtwagenhändler.