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Verfasst: Mi 18. Feb 2004, 20:16
von Accent Turbo
Hallo möchte mir einen Universellen Luftfilter kaufen und wollte voher mal wissen was den die Eintragung kostet laut § 21 . Wenn jemand Ahnung hat bitte helfen und bringt ein solcher Filter etwas Sound, Leistung. ( Atos 60 PS)

Verfasst: Do 19. Feb 2004, 09:12
von Rob-Dog
Leistung ??? mmhh eigentlich nicht, bei den meisten Fahrzeugen wurde eher eine Leistungschwäche angezeigt. Es gab nur wenige versuche wo einige Fahrzeuge ein paar 0.... Kw mehr bekommen haben. Sound ??? JA auf jeden fall!!!Ich meine das meiner im unteren Drehzahlbereich schwächer geworden ist was ich von den oberen nicht sagen kann, da glaube ich ist die Leistung eventuell gleich geblieben. Aber wenn du Kat und Endschaller wegnimmst und ein durchgehendes Rohr hast wird es jedenfalls etwas mehr zur Leistungsstreigerung beitragen.Leistung bekommst du erst dann mehr wenn du diesen Sportfilter und sämtliche sachen an der Abgasanlage änderst usw usw.21 abnahme kommt so um die 100 Eus(will hoffen das es noch dabei liegt ^^). Wenn du glück hast so wie ich es hatte, dann wird der Tüver ne 19er abnahme machen und die kommt 35 Eus.Mfg Rob

Verfasst: Do 19. Feb 2004, 09:23
von Fred
Wichtig dabei ist ein Unterschied zwischen dem Paragraphen 19.2 und 19.3.Wenn mich nicht alles täuscht braucht man für eine Eintragung gemäß §19.3 eine ABE.§19.2 hingegen ist eine Form des §21, nur halt im jurustischen Sinne anders, und nebenbei viel billiger.Als meine Distanzscheiben eingetragen werden sollten meinte der Betrieb, dass wahrscheinlich §21 greift. Aber nachdem die mit meinem Wagen beim TÜV waren erzählten die mir, das auch der §19.2 geklappt hätte...

Verfasst: Do 19. Feb 2004, 09:38
von Back_In_Black84
Wozu eintragen lassen, wenn du eine ABE hast???

Verfasst: Sa 21. Feb 2004, 18:59
von Accent Turbo
QUOTE (Back_In_Black84 @ 19 Feb 2004, 09:38 ) Wozu eintragen lassen, wenn du eine ABE hast??? Das kannste vergessen. Es gibt zwar eine ABE aber auf dieser steht ganz deutlichund dick das eine Eintragung laut § 21 notwendig ist. Ich war heute beim Tüv der trägt es nicht nach § 19 ein. Ich muß zur DEKRA und die verlangen ordentlich Kohle.

Verfasst: Sa 21. Feb 2004, 19:09
von begbie
dann kann es keine ABE sein ! unmöglich

Verfasst: Sa 21. Feb 2004, 19:15
von Accent Turbo
QUOTE (begbie @ 21 Feb 2004, 19:09 ) dann kann es keine ABE sein ! unmöglich Ja nun da haste recht es ist nur so ein roter Schein .

Verfasst: Sa 21. Feb 2004, 20:16
von Torsten
der twister von green hat doch ne abe oder?

Verfasst: Sa 21. Feb 2004, 20:22
von crazymgh
hallo!@torsten: auf der HP von TopCarstyling steht:QUOTE "TWISTER" Optimale Abschirmung gegen Motorwärme. Anschlussstutzen für Kaltluftschlauch zur direkten Ansaugung der Außenluft. Die maximale Kaltluftzufuhr ermöglicht deutliche Leistungserhöhung bei Vollast gegenüber offenen Filtern. Bei den meisten Fahrzeugen entsteht ein dumpfes Ansauggeräusch, das aber noch innerhalb der Toleranzgrenzen der StVZO liegt. Dieses neue System wird für alle Fahrzeuge mit TÜV-Gutachten nach §21 (Einzelabnahme erforderlich) zur problemlosen Eintragung geliefert. also nix mit ABE!!!mfgcrazymgh

Verfasst: Sa 21. Feb 2004, 23:20
von battlemoench
Da ist n Teilegutachten dabei -> du musst zum TÜV/DEKRA und dir von denen für ca. 35€ so nen Wisch holen den du mitzuführen hast bzw. du kannst dann auch aufs Amt und es in den Fahrzeugschein eintragen lassen, ist aber nicht notwendig (hat der TÜVer zumindest zu mir gesagt....