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Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 12:33
von knutschie1000
Jungs ich muss euch folgende Story erzählen :Wir kaufen seit 30 Jahren bei dem Händler nun so was : Meine Eltern haben mir den Hyundai i 30 Plus Edition gekauft.Zum verlauf :Meine Eltern sind ins Autohaus nach Braunschweig gefahren und haben sich den i30 angeschaut und ne Probefahrt gemacht, das war ein I30 Plus mit extra Paket.Sie haben dem Verkäufer gesagt das Sie das AUto bestellen möchten und der verkäufer hat angeboten den Wagen mit dem Sie gerade gefahren sind zu nehmen.Das wollten meine Eltern aber nicht wegen Erstbesitzer usw. also haben Sie ihn neu bestellt.Nun hat der Verkäufer zugesagt im Gespräch das wir genau das selbe Auto bekommen würden.Nun ist es gestern gekommen ( Zugelassen und bei meinen Eltern angeliefert worden )Nun hat sich folgendes heraus gestellt:Es ist ein i30 aber es ist der i30 cw in den Papieren iengetragen, da ich den noch nicht gesehen habe ( WOhne in München ) und ihn mir erst nächste woche abhole, bin ich schon erst einmal geschockt gewesen. Dachte das kann nicht sein.Dann das nächste, die kompletten Zusatzpakete sind nicht enthalten, was meinen Eltern gar nicht aufgefallen ist. Bumm der nächste Schock.Ein nachrüsten dieser Pakete ist auch nicht möglich da Hyundai das nicht vorsieht, bzw nur mit außerordentlichen Mehrkosten machbar. Können wir nun noch irgend etwas dagegen unternehmen ?Leider steht im Kaufvertrag nur drin Hyundai i30cw, aber der Händler hatte keine CW da und meine Eltern sind mit dem kleinen i30 gefahren, dehalb ist ihnen die cw endung gar nicht aufgefallen !Bin nun föllig am Boden zerstört !

Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 13:27
von kawa846
man muss sich heute alles schriftlich geben lassen,mündliche absprache ist normalerweise auch ein kaufvertrag,aber beweise mal,dass der händler das gesagt hat,es sei denn,dass deine eltern einen nicht verwanten zeugen mit hatte,der das bezeugen kann,was der händler gesagt hat,dann muss er den wagen wieder zurück nehmen,gruß Horst

Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 13:54
von drakkar99
Du solltest einfach zu einem Anwalt gehen, was besseres kannst du momentan nicht tun. Vielleicht ist der Vertrag ja anfechtbar..deine Eltern waren ja immerhin zu zweit vor Ort oder? Allerdings haben sie ja auch scheinbar blind unterschrieben, hätte doch beim durchlesen auffallen müssen.

Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 14:15
von I30Racer
Ich versteh nur Bahnhof Wollten deine Eltern nun den I30 oder den I30CW?

Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 14:20
von knutschie1000
Ne sie dachten sie bekommen den i30 Edition plaus mit sonserzubehör nun haben sie aber wohl einen i30 cw ohne irgend etwas !

Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 14:22
von I30Racer
Ja,aber was stand in der Vorbestellung für ein Modell was deine Eltern unterschrieben haben?

Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 14:45
von Zero-Y
also im Brief steht für gewöhnlich i30 / i30cw drinne.Was habts ihr denn gezahlt für das Auto, da kann man dann auch raussehen ob es der kombi is oder die limousine.

Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 15:09
von Auto-Nomer
Vom Kaufvertrag zurücktreten. Fertig...

Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 16:14
von knutschie1000
Zurücktreten geht leider nicht so einfach, Auto wurde vom Autohaus auf uns schon zugelassen und nach Hause geliefert, bezahlt wurden 13500 euro.70 % in Bar und rest über Finanzierung.Warscheinlich würde mir nur der Weg zum Rechtsanwalt bleiben, so denke ich mal und dann ist die Frage ob ich vor Gericht recht bekommen würde !?Im moment habe ich jedenfalls schon keine Lust mehr das Auto abzuholen aus Braunschweig.