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Verfasst: Fr 3. Apr 2009, 21:05
von skyX3
Hatte Heute mein Coupe bei der Inspektion und habe gleich einmal meine neuen Felgen eintragen lassen.So jetzt lese ich mir das noch mal durch und da steht für den Fahrzeugschein:QUOTE ...auch gen. 215/40ZR18 89Y FALKEN FK452 a.LM Felge 8Jx18H2 ET45 Borbet...Das heißt doch jetzt wenn ich mir neue Reifen hole und die Marke gibt es nicht mehr, oder ich generell andere will, muss ich nochmal zum TÜV? PS: Ich meine TÜV legt Reifenmarke fest Grüße Alex
Verfasst: Fr 3. Apr 2009, 21:11
von DaveX
Ich würde sagen hochintelligenter Gutachter. Wenn er vernünftig wäre, dann würde er pauschal die Maße und den serienmäßigen Lastindex angeben, so hat man keine Probleme. Mich würde es aber erstmal nicht kratzen. Wenn deine reifen abgefahren sind, sind eh' 4Jahre rum und die gibt es dann nicht mehr.Achja, zwecks Reifenvorgabe... die gibts bei einigen Motorrädern z.b. Aber da liebt das wohl an anderer Stelle(Belastung, VMAX). Beim Auto muss man die Unterscheidung nicht machen weil sich bei entsprechender breite das Vmax Problem eh erledigt und das Gewicht ja nun nicht extram hoch ist, was auch nur einen Reifen auf dem Markt ausschließen würde.Versuche mal mit dem Prüfer zu sprechen und eine allgemeinere Eintragung zu erwirken (Maße+Lastindex reicht).
Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 02:48
von Auto-Nomer
Früher in den 80ern ist das wohl häufiger vorgekommen mit Reifenmarke das das drinstand bei Eintragung. Ist natürlich blöd weil das tlw. heute Reifenmarken sind die es schon jahrelang nicht mehr gibt.Aber wenn man Equivalentes draufmacht beschwert sich - normal - keiner. Heißt nicht das es da nicht irgendeinen Knieficker geben würde der sich sicher noch dran hochzieht.
Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 05:49
von Coleman
hm, komisch...bei mir war das damals beim motorrad so.
Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 07:23
von codenamehoney
Also bei mir steht der Felgenhersteller + felgen und reifengrösse drin aber kein reifenhersteller.
Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 07:48
von DaveX
QUOTE bei mir war das damals beim motorrad so.Ist da fast normal wegen der Form, vmax, Traglast. Da gibt es große unterschiede bei den herstellern, was beim normalen PKW eher uninteressant ist, weil >95% der Reifen eh die geforderten Anforderungen erfüllen
Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 10:39
von skyX3
Also ich hatte mich am Anfang verschrieben, es geht nicht um die Felgen, das ist klar, da steht ja nicht nur die Reifenmarke, sondern auch der Reifentyp, das ist vielleicht dumm.Der folständige Eintag lautet:QUOTE Ziff.15.1u.15.2:auch gen.215/40ZR18 89Y Falken FK452 a.LM-Felge 8Jx18H2 ET 45 Borbet Kennz. :LS80835,Verwendung von Schneeketten nicht moegl.*-*Grüße Alex
Verfasst: Sa 4. Apr 2009, 10:47
von testbug
Der TÜV hat die Reifenmarke vllt nicht "festgelegt", er hat Hersteller und Modell in das Gutachten reingechrieben.. ist nicht gerade sinnvoll! Streng genommen dürftest du für die Felgen keine anderen Reifen mehr nehmen, ohne eine weitere Abnahme zu machen!