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Verfasst: Fr 27. Mär 2009, 22:31
von koreaflitzer
....hab ich soeben im Netz gefunden...
http://www.hyundai-blog.ch/hyundai/hyun ... rlängerung für den Hyundai i30 und i30cwGute Nachricht aus dem Hause Hyundai: Für sämtliche seit dem 1. Januar 2009ausgelieferten neuen i30 und i30cw wird die Garantie auf dem Antriebsstrang umzwei Jahre verlängert, was die hohe Qualität der neuen Modelle unterstreicht.„True Quality Matters“: Mit diesem Slogan wirbt Hyundai für die Qualität ihrer Fahrzeuge.Dass es nicht beim Bewerben bleibt, belegt der koreanische Automobilhersteller jetzt mitder Verlängerung der Werksgarantie für die Modelle i30.Beide, die Variante mit Fliessheck und der Kombi i30cw, profitieren rückwirkend auf den1. Januar 2009 von einer um zwei Jahre erweiterten Garantieleistung auf dem gesamtenAntriebsstrang (Motor, Getriebe, Differential). Die von drei auf fünf Jahre erweiterteGarantie gilt wie bis anhin ohne Kilometerbegrenzung. Hinzu kommen zehn JahreGarantie gegen Durchrostung und zehn Jahre EuroService (im Kaufpreis inbegriffen).Europäische ProduktionDie Garantieverlängerung erstreckt sich über sämtliche Motor-Varianten, also auch überdie neuste Generation der 1.6 CRDi und 2.0 CRDi Dieselmotoren.Hinter dieser für die Hyundai-Kunden sicherlich positiven Nachricht steht unter anderemdas neu eröffnete, moderne Produktionswerk im tschechischen Nošovice. AllanRushforth, Vizepräsident von Hyundai Europe: „Die Produktion in unserem ersteneuropäischen Werk ist jetzt voll angelaufen. Wir sind von der hier produzierten Qualitätüberzeugt und geben dies auch unseren Kunden weiter.“Und er bestätigt weiter: „Der im Sommer 2007 lancierte i30 wurde in Europa für Europakonzipiert. Das Modell war von Anfang an ein Erfolg. Das neue Werk in Tschechienerhöht jetzt unsere weltweite Produktionskapazität und ermöglicht es uns, der Nachfragefür die verschiedenen Modelle besser nachzukommen.“Grüßle Koreaflitzer
Verfasst: So 29. Mär 2009, 05:41
von I30Racer
Schön dass ich nix mehr davon habe,meiner ist ja NUR von Jan 2008!
Verfasst: Mo 16. Nov 2009, 18:53
von bertiannel
hallo,ich bin neu hier im Forum.Seit 15.9.09 fahre ich einen i30 als EU-Import als Tschechien.Meine Fragen:Gilt diese Garantieverlängerung für definierte teile auf 5 jahre auch für in und für den europäischen Markt hergestelle i30?Mein i30 wurde in dem neuen Wek in Tschechien hergestellt.(15.08.09)Auch hatte ich Probleme,eine Kopie des Handbuches in deutsch zu erhalten-das Original ist in englischer Sprache.Mein Garantie-und Serviceheft ist auch in englischer und französischer Sprache gehalten.Aber ich muss ganz ehrlich zugeben:so ein garantie-und Serviceheft habe ich noch bei keinem Neuwagen erhalten.Dies ist kpl.nichtssagend-auch fehlen darin die üblichen Aufzeichnungen der Wartungsintervallen-ist dies nun ein richtiges Serviceheft-mir kommen da so manche Zweifel.Vielleicht kann mir jemand aus dem Forum Hilfe anbieten.
Verfasst: Mo 16. Nov 2009, 19:42
von edefix
QUOTE Gilt diese Garantieverlängerung für definierte teile auf 5 jahre auch für in und für den europäischen Markt hergestelle i30?Die Zusatzgarantie ist abhängig vom Land der Erstzulassung. Du musst recherchieren, ob in Tschechien eine zusätzliche Garantie gilt.Ausgeschlossen ist auch in D das ISG-Gerät und alle dazugehörigen Komponenten.Diese Infos habe ich schriftlich von HMD erhalten.Auf der tscheichischen Hyundaiseite steht geschrieben:QUOTE Základní záruční doba výrobce vozidla je 3 roky od data koupě vozidla bez omezení ujetých km. Na modely i10, i20, i30 a i30cw je základní záruční doba výrobce 5 let bez omezení ujetých km.Lege das deinem Importeur vor und dieser kann dir sagen, ob du die Zusatzgarantie hast. Entscheidend sind laut HMD die konkreten Formulierungen im Garantie- und Serviceheft.edefix
Verfasst: Mo 16. Nov 2009, 20:58
von bertiannel
hallo,danke für die schnelle Antwort und den Auszug von der Hyundai-tschechischen Seite.Hier die Übersetzung ins Deutsche:Grundlegende Garantie Zeitraum vom Fahrzeughersteller ist 3 Jahre nach dem Datum Fahrzeug Kauf ohne Einschränkung Kilometer km. Die Modelle i10, i20, i30 und i30cw ist eine grundlegende Garantie Zeitraum Hersteller 5 Jahren ohne Einschränkung Kilometer km.Jetzt muss ich wohl bei meinem Verkäufer aktiv werden.Gruss
Verfasst: Do 19. Nov 2009, 14:25
von I30Racer
QUOTE Grundlegende Garantie Zeitraum vom Fahrzeughersteller ist 3 Jahre nach dem Datum Fahrzeug Kauf ohne Einschränkung Kilometer km. Die Modelle i10, i20, i30 und i30cw ist eine grundlegende Garantie Zeitraum Hersteller 5 Jahren ohne Einschränkung Kilometer km.Das ist aber sicherlich "GoogleTranslate"?
Verfasst: Do 19. Nov 2009, 15:49
von edefix
Mich würde trotzdem die konkrete Antwort des Importeurs interessieren.edefix
Verfasst: Mo 23. Nov 2009, 23:33
von Lars1978
Mich auch.Kann mir auch niemand so richtig sagen.
Verfasst: Mi 3. Jul 2013, 06:39
von kaie
Ist zwar alt, aber dennoch:Hat mal jemand was gehabt nach den 3 Jahren? Weil: Der Link oben zur Garantieverlängerung ist von Hyundai aus der Schweiz und gilt wohl eher nicht in D. Habe gerade das Problem, dass vo.li. das Radlager im Ar.. ist. Gehört zum Antriebsstrang und müsste von der Garantie abgedeckt sein.Hat jemand was schriftlich von Hyundai Deutschland zur Garantieverlängerung?Danke und GrußKaie
Verfasst: Mi 3. Jul 2013, 13:31
von I30Racer
Also ich hatte in den 5 Jahren , wo ich meinen I30 besass , bis auf einen Turboschaden (im zweiten Jahr , auf Garantie gewechselt) , keine weitere Probleme.Nachtrag:Rost hatte ich ebenfalls an der Heckklappe , wurde im ersten Jahr auf Garantie behoben.Das wars dann schon.