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Verfasst: Fr 27. Mär 2009, 16:41
von Familienkutsche
Moin!Ich habe heute meinen Supersprint-Fächerkrümmer bekommen.Dabei ist obige Bescheinigung.Hab ich vorher noch nie gehört.Ist das wie eine ABE? Ich mein, reicht es, wenn ich die einfach im Wagen mit mir führe?Danke & Gruß
Verfasst: Fr 27. Mär 2009, 17:34
von paedder
Könnte mir höchstens vorstellen, dass die Eigenschaften des Fächerkrümmers mit den Eigenschaften des Serienkrümmers übereinstimmen und keine Eintragung notwendig ist. Quasi eine ABE. Ist aber nur eine Vermutung. Findest du dazu nix im Netz?Was ích gefunden habe, betrifft nur den Import von Autos. Ist sozusagen die Bescheinigung vom Hersteller, dass z.B. die Daten eines französischen Coupes stimmen und es so in Deutschland zugelassen werden darf.
Verfasst: Fr 27. Mär 2009, 18:01
von Familienkutsche
Ja, genau das hab ich auch nur im Netz gefunden.
Verfasst: Fr 27. Mär 2009, 18:18
von tose-tuning
EWG-ÜbereinstimmungserklärungAuch - COC-Papier - genannt.Allgemeine Betriebserlaubnisse, die von Mitgliedsstaaten der EU auf der Grundlage der EWG-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 92/53/EWG bzw. 98/14/EG für Fahrzeuge ausgestellt wurden, werden in jedem Mitgliedstaat anerkannt. Sie ersetzen die nationale allgemeine Betriebserlaubnis.Abweichend von § 23 Abs. 2 Satz 2 StVZO braucht demnach für ein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis beantragt werden, wenn eine EWG-Übereinstimmungserklärung vorliegt. Ist also eine "Internationale ABE". HINWEIS: Bei der Zulassung ist die Feststellung der Schlüsselnummer der Schadstoffklasse des Fahrzeuges Voraussetzung. In einigen EG-Übereinstimmungserklärungen sind leider die notwendigen Angaben dazu nicht enthalten. Deshalb kann das korrekte Schadstoffverhalten Ihres Fahrzeuges nicht dem Finanzamt übermittelt werden, mit der Folge, dass Sie mit dem höchsten Steuersatz rechnen müssen. Wenn Sie eine korrekte Eintragung wünschen, müßten Sie entweder auf eigene Kosten ein technisches Gutachten erstellen lassen (Techn. Prüfstelle, z. B. DEKRA), oder eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorlegen.
Verfasst: Fr 27. Mär 2009, 19:20
von Familienkutsche
Danke! Das hört sich ja gut an