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Verfasst: Mo 23. Feb 2009, 13:34
von kawa846
hallo Mateusz,AU musst du erst machen,sonst bekommst den nicht angemeldet,TÜV hat er ja noch ein Jahr,hättest du TÜV bis 03,08. dann müsstest auch zum TÜV,gruß Horst

Verfasst: Mo 23. Feb 2009, 13:56
von ferry
die AU hat doch eine gültigkeit von zwei jahren...ich gehe doch mal davon aus daß das s-coupe einen geregelten kat hat... ?!

Verfasst: Mo 23. Feb 2009, 14:09
von paedder
Wenn du immer im März zum TÜV/AU musst, dann sollte das doch kein Thema sein. Die Eintragung ist unabhängig von der Prüfung.Allerdings könntest du ja mal Abklären, ob die die AU nicht im Rahmen der Eintragung machen können. Denn mit anderem Motor machen die zur Eintragung doch so oder so eine AU-Prüfung. Dementsprechend kannst du ja mit dem Prüfer abklären, ob er auch gleich den TÜV mitmacht. Wäre ja blödsinnig, wenn er das getrennt macht. Dann sparst du vielleicht den ein oder anderen Euro.

Verfasst: Mo 23. Feb 2009, 17:54
von DaveX
QUOTE meine befürchtung war jetzt nur, das es sowas gibt wie "die au muss noch min 2 monate gültig sein, um ein auto anzumelden". ähnlich den bestimmungen für perso und ausweis bei reisen in bestimmte länder.Wenn die HU im März erst gamacht werden muss und du im März die Karre zulässt, ist doch alles paletti, zumal du den Wagen noch irgendwie zum Tüv fahren musst. Du könntest dich ja mal telefonisch bei der Zulassungsstelle informieren mit der Ausrede, dass du ja zum Tüv fahren musst. In die Tasche geht der ja schlecht zu packen Bei Saisonkennzeichen kann man sogas später zur HU, wenn der prüftermin gerade in die "Ruhepause" fällt.