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Verfasst: Do 19. Feb 2009, 15:53
von astero
Und wieder mal ich !Ich kann am Montag meinen neuen I 30 Zulassen Eu Inport.Ich sehe gerade bei der Vorbereitung das ich eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)COC--Bescheinigung im OriginalDatenbestätigung oderGutachten gemäß § 21 StVZODer Händler sendet mir einen deutschen Brief zu ist damit alles OK ?Oder brauche ich noch mehr unterlagen ?GrussAstero

Verfasst: Fr 20. Feb 2009, 16:12
von porkus
Wenn du ein deutschen Brief hast sollte eigentlich alles klappen. Probleme bei EU-Zulassungen kommen meist erst wenn Ersatzteile gebraucht werden die es in Deutschland nicht gibt.

Verfasst: Fr 20. Feb 2009, 17:57
von OnkelMicha
Lass dir bitte die COC von der Zulassungsbehörde wieder aushändigen oder Kopieren. Da Steht auch drin welche Reifen du auch noch fahren kannst ohne eine Eintragung fahren darfst.