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Verfasst: Do 5. Feb 2004, 19:05
von flow
ich glaube du brauchst erst mal mehrere leuten damit alles schön gleichmäßig leuchtet.du darfst laut eines freundlichen polizisten den ich gefragt hab die dinger so an der innenbeleuchtung anschließen, dass die leuten mit der innenbeuchtung an und aus gehen.

Verfasst: Do 5. Feb 2004, 21:24
von -=KlotzMator=-
QUOTE (flow @ 5 Feb 2004, 19:05 ) ich glaube du brauchst erst mal mehrere leuten damit alles schön gleichmäßig leuchtet. Was soll er den mit mehreren Leuten unterm Auto? Sollen die die Neonröhren halten Ob der Polizist da recht hat? Das erzählt jeder anders und keiner kann es gesetzlich bestätigen. Schalte die Unterbodenleuchten doch über ein Relais am Türkontakt, ist nicht so weit weg...

Verfasst: Do 5. Feb 2004, 22:48
von flow
ups, meinte natürlich LEUCHTEN! nicht leute:-))))also es muss heißen, dass man wahrscheinlich mehrere neons brauch um das ganze auto zu beleuchten von unten.

Verfasst: Do 5. Feb 2004, 23:19
von Erazor
Also ich als Alter Neon Fahrer (siehe homepage)Kann dir nur paar tipps geben:Kauf dir keine Röhren sondern kauf dir gleich Unterboden LED´s! Gibt es bei D&W für ca 160€Denn die röhren brauchst du dir garnicht mehr kaufen brechen eh zu schnell!"""Habe mit dem Gedanken gespielt, mir unter meinen Tiburon ne blaue Neonleuchtezu basteln. Wollte Sie so schalten, das Sie in Verbindung mit dem Innenlicht beim betätigen der Fernbedienung an geht. Und wenn das Innenlicht runter dimmt, soll sie wieder ausgehen. Müßte ja eigentlich legal sein """Noch Kompliezierter?Vergiss es ! Ist alles ILLEGAL°!!!Jegliche EXterne Beleuchtung die keinen Positiven Aspekt in der STVO bringt ist sinnlos und Illegal!Ich kenne keinen der die dinger duurch den TÜV bekommen hat, es ist auch nix an der Story dran mit "EINSTIEGSLICHT"Bau dir nen Richtigen schalter und schalt sie nicht immer an!Mein Tipp!"Mfg Erazor

Verfasst: Fr 6. Feb 2004, 10:13
von ryu²°°°
auf verschiedenen seiten findest du unterbodenbeleuchtung (z.B. ebay) wo man per fernbedienun an und ausschalten kannkostet ~ 80 € (2x 80cm & 2x 120cm)sind halt keine leds, aber für denn preis....ohne viel rumzubastelnunteranderem hatte ich auch schon gesehen,"Unterboden...mit ABE"hatte mich mal genau informiert, naja es heisst einstiegslichtaber trotz allem, egal ob stand oder fahrt, verboten ist es!naja wie gesagt, kann dir das ding wo mit fernbedienung funtkioniert empfehlen (geht knapp 100m)

Verfasst: Fr 6. Feb 2004, 11:32
von Fred
Also es "kann" zugelassen werden. Bedingung ist nur, dass es d-e-f-i-n-i-t-i-v nicht bei laufendem Motor funktionieren darf, und es darf bei ausgeschaltetem Motor nur eine zweckmäßige Funktion erfüllen (wie z.B. Einstiegsbeleuchtung, also nur zu aktivieren durch Türe öffnen). Der TÜV-Mensch muss sich dann den kompletten Stromkreislauf anschaun, um sicherzustellen, dass nicht irgendwo ein Schalter zwischengeschaltet ist. Wenn das alles erfüllt ist, "kann" der TÜVler nach EIGENEM ERMESSEN bewerten, ob die Anlage aller Wahrscheinlichkeit nach zweckgemäß genutzt wird (wenn eine 70jährige Frau mit Hornbrille eine Einstiegsbeleuchtung haben will ist das verständlich, aber wenn ein 18jähriger mit nem tiefergelegten Calibra vorfährt, hat er quasi schon verloren).Die Wahrscheinlichkeit ist also sehr gering, so ein Teil bei TÜV oder Dekra eingetragen zu bekommen. Andere Möglichkeiten wären z.B. einen TÜVler zu kennen (Allzwecklösung Vitamin B ), oder aber die Eintragung bei einem anderen, authorisierten Verband vornehmen zu lassen. Diese Verbände (Andy kann sie sicher alle aufzählen) sind profitorientiert, sprich sie werden versuchen, so viel wie möglich zuzulassen, weil sie durch eine Ablehnung weniger Kohle kriegen als wenn sies zulassen.btw: Wenn du dann irgendwann auffer Straße mit eingeschalteter UBB von der Polizei angehalten wirst, dann hilft dir auch der dickste Stempel mit Unterschrift des Verkehrsministers in deinem Fahrzeugschein nix mehr.

Verfasst: Fr 6. Feb 2004, 11:38
von ryu²°°°
auf deutsch gesagt, alles fürn arschdas geld ist wo anderst besser aufgehoben denn, wann willst du es dann einschalten?daher, lass es....