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Verfasst: Fr 26. Dez 2008, 18:07
von Tobiatos
Ich habe mal eine Frage und zwar habe ich einen Nachrüstsatz Nebelscheinwerfer für meinen Atos bekommen und wollte nur mal wissen, wann Nebel scheinwefer angehen dürfen? Ich meine nicht unter welchen Witterungseinflüssen.
Verfasst: Fr 26. Dez 2008, 19:30
von AccentGT
Ich glaube, nur zusammen mit dem Abblendlicht, mindestens aber, mit dem Standlicht zusammen!QUOTE StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«.Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.Quelle:
http://www.fahrtipps.de
Verfasst: Sa 27. Dez 2008, 09:56
von kawa846
nebelscheinwerfer dürfen nur mitstandlicht oder abblendlicht geschaltet werden,wenn du das fernlicht anschaltest müssen die nebler ausgehengruß Horst
Verfasst: Sa 27. Dez 2008, 12:07
von skyX3
QUOTE (kawa846 @ 27 Dez 2008, 10:00 ) nebelscheinwerfer dürfen nur mitstandlicht oder abblendlicht geschaltet werden,wenn du das fernlicht anschaltest müssen die nebler ausgehengruß Horst Hast du mal bei deinem Auto geschaut, die Nebelscheinwerfer bleiben auch beim Fernlicht an Grüße Alex
Verfasst: Sa 27. Dez 2008, 12:53
von kawa846
QUOTE (skyX3 @ 27 Dez 2008, 12:11 ) Hast du mal bei deinem Auto geschaut, die Nebelscheinwerfer bleiben auch beim Fernlicht an Grüße Alex hey alex,nein,habe ich noch nicht drauf geachtet,werde es gleich mal ausprobieren....gruß Horst
Verfasst: Sa 27. Dez 2008, 17:41
von P2k1
Wollte grade sagen, ich meine beim Getz bleiben sie auch an? Nebeler dürfen "nur" bei Schnee, Regen oder Nebel angemacht werden!