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Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 16:31
von BleckiACC
Hi, also mein Kumpel fährt einen Ford Fiesta und nun wurde nach 2 Monaten nach dem Kauf festgestellt das die Hinterbremsen kaputt sind (Zylindertrommel wechseln etc). Die Sicherheit war also vollkommen eingeschränkt. Nun hat er ca. 600€ reinstecken müssen um es wieder fahrbereit zumachen!Kann ich jetzt zum Autohändler fahren und das auto ohne zurückgeben obwohl er mir das auto ohne Garantie verkauft hat.

Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 16:36
von Stoeff.at
ich glaub bei deiner frage kennt sich keiner aus. was hat denn dein auto?

Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 16:43
von ferry
google weiß immer zu helfenQUOTE [...]Hat ein Unternehmer das Auto verkauft und ein Verbraucher gekauft, so muss der Unternehmer mindestens ein Jahr lang die Gewährleistung für das Fahrzeug übernehmen.Das bedeutet, dass der Verkäufer ein Jahr lang dafür einzustehen hat, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Sachmängeln war. Tritt innerhalb dieses Jahres ein Mangel auf, ist dieser nur dann maßgeblich, wenn er bereits bei Übergabe vorhanden war und sich lediglich später gezeigt hat. Hier greift das Gesetz dem Verbraucher unter die Arme, indem es bestimmt, dass bei Mängeln, die sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigen, grundsätzlich vermutet wird, dass diese auch schon bei Übergabe vorhanden waren. [...]Gelingt dem Käufer auf diese Weise der Nachweis des Sachmangels, so kommt die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, wie etwa Nachbesserung, Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz in Betracht.[...]http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.htmldas problem das ich hier sehe:der schaden wurde bereits behoben. jetzt wird es schwierig nachzuweisen daß ein schaden vorlag. ihr hättet direkt zum händler fahren und verlangen sollen daß er den schaden behebt.inwiefern man jetzt noch verlangen kann daß er die kosten der reperatur übernimmt bzw. den wagen zurück nimmt weiss ich nicht...habt ihr wenigstens noch die defekten teile?

Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 16:54
von RaptusX3
normalerweise muss doch selbst der kleinste mini Händler MIT Werkstatt ne Gebrauchtwagen garantie geben,oder irre ich mich da ?? Greetz

Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 16:59
von BleckiACC
Wir haben die Teile nicht mehr aber, des RIEEEESEN BON habn wir noch und die Werkstatt kann sich an ihn noch sehr deutlich erinnern..Achja anhang (Kein Kaufvertrag, keine Garantie)

Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 17:03
von RaptusX3
hmm....sowas is immer schlecht ohne garantie.und der verkäufer ist möglicherweise nen ladenhüter losgeworden.

Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 17:46
von Auto-Nomer
Auto ohne Garantie gekauft wie gesehen. - Nix mit Werkstatt. Wer ne alte Scheisskiste vom Fähnchenhändler kauft weiß doch im voraus das der nur Schrott verkauft den kein normaler Autohändler mehr verkaufen will...

Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 17:47
von BleckiACC
oOsah aber top im Schuss aus und nu mann kann nun wirklich nicht jede Schraube nochmal anziehen.. bzw die Bremstrommel sieht man auch nicht.Hmm naja nu hat er halt das Problem.. aber wollte nur mal wissen ob man den zurückgeben kann oder Geld erstattet bekommt oder sonstiges!

Verfasst: Fr 12. Dez 2008, 17:49
von Auto-Nomer
Nö kann er nicht. Er kann ja mal nen Anwalt anrufen und es versuchen. Aber da sind die Chancen ebenfalls gleich null, selbst wenn er recht behält. Autos kosten Geld, und wenn einen die 600 euro fertigmachen, lieber Auto abmelden und zu fuß gehen. Ist besser. ist besser.