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Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 08:18
von chrisbeart
Hi,wurde mit 80 zuviel geblitzt vor 14 Wochen und ich höre viele die sagen, dass nicht 3 Monate sondern 6 Monate vergehen müssen,damit dies verjährt. Was stimmt da nun?Hier noch ein AUszug ausm Inet:Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei der Mehrheit der verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 08:36
von Familienkutsche
Moin!Mit 80 zuviel? Da geht Dir wohl zu Recht der Arsch auf Grundeis Aber ich würde sagen, da kommt nichts mehr. Bußgeldbescheide dauern i.d.R. heute nur noch 2 Wochen.Gruß
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 08:49
von FraRonx
Ich habe momentan selbst noch so eine Sache laufen. Die sechs Monate gelten, wenn Du bereits einen Bußgeldbescheid erhalten hast und gegen diesen Widerspruch eingelegt hast. So ist es bei mir momentan. Die Sache wurde von der Polizei an die Staatsanwaltschaft übergeben. Bis jetzt ist nichts passiert. Das war nun vor gut vier Monaten. Nun heißt es warten, warten und nochmals warten...
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 08:57
von codenamehoney
ich hab da auch nochmal was gefunden wegen der 3 monats frist!"Selbst wenn zwischen einer Tat (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen mehr als drei Monate vergangen sind, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Tat bereits verjährt ist. Es sind nämlich im Gesetz (§ 33 OWiG) zahlreiche Umstände geregelt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. So hat zum Beispiel bereits der Ausdruck eines EDV-Anhörungsbogens grundsätzlich eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge, selbst wenn der Anhörungsbogen erst später bei dem Betroffenen eingeht. Daneben gibt es weitere, teilweise rein behördeninterne Vorgänge, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können. Hieraus folgt, dass man nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Verjährung eingetreten ist, nur weil man drei Monate lang nichts gehört hat. "grussKati
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 09:04
von ferry
also nur weil drei monate seit der ordnungswidrigkeit vergangen sind bedeutet das nicht, daß diese automatisch verjährt ist.QUOTE Selbst wenn zwischen einer Tat (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen mehr als drei Monate vergangen sind, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Tat bereits verjährt ist. Es sind nämlich im Gesetz (§ 33 OwiG) zahlreiche Umstände geregelt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. So hat zum Beispiel bereits der Ausdruck eines EDV-Anhörungsbogens grundsätzlich eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge, selbst wenn der Anhörungsbogen erst später bei dem Betroffenen eingeht, sogar, wenn der Anhörungsbogen überhaupt nicht dem Betroffenen zugeht (Bestreiten des Zugangs hilft also nicht!). Daneben gibt es weitere, teilweise rein behördeninterne Vorgänge, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können. Hieraus folgt, dass man nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Verjährung eingetreten ist, nur weil man drei Monate lang nichts gehört hat.Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... 2.phpQUOTE Beispielsfälle VerfolgungsverjährungFall 1: Anhörungsbogen nach mehr als drei MonatenSachverhalt: Der B wird als Fahrer des auf ihn zugelassenen Pkw am 03. März mit 45 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Am 06. Juni erhält B ein Schreiben der Bußgeldbehörde vom 31. Mai, in dem ihm die Zuwiderhandlung vorgeworfen wird, mit der Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Kann sich B mit Erfolg auf Verjährung berufen?Lösung: Nein. Zwar liegen zwischen dem Verstoß und dem Zugang des Anhörungsbogens bei B mehr als drei Monate. Aber das Schreiben der Behörde wurde bereits am 31. Mai geschrieben. Dieser Zeitpunkt ist für die Unterbrechung der Verjährung maßgeblich, so dass hier am 31. Mai die Verjährung unterbrochen wurde. Es läuft ab 31. Mai erneut die Dreimonatsfrist für die Verjährung.Quelle
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... hpedit:ups, kati war schnelleredit 2:kati, aber bitte immer an die quellangaben denken !!! edit 3:QUOTE auf ner leeren autobahn (120 bei 3 spuren und harmlosen straßenverlauf - gehts noch?!) sehe ich da nichts schlimmes drankutsche sagte ja auch nicht das da was schlimmes dran ist, da kann einem der arsch schon auf grundeis gehen auf grund der zu erwartenden geldstrafe bzw. des fahrverbots. auuserdem ist die "leere autobahn" nur reine spekulation, oder weisst du mehr wie wir ?
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 09:19
von Familienkutsche
Danke ferry, so hab ichs gemeint, wobei ich "80 zuviel" grundsätzlich nicht unbedingt gut heiße (darum der smiley).Dass es Situationen gibt, wo man Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht unbedingt nachvollziehen kann, ist mir natürlich auch bewusst. Ich bin da auch gern mal ein "Gesetzesbrecher" Gruß
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 09:32
von KingZtyle
QUOTE (Familienkutsche @ 5 Dez 2008, 08:40 ) Moin!Mit 80 zuviel? Da geht Dir wohl zu Recht der Arsch auf Grundeis Aber ich würde sagen, da kommt nichts mehr. Bußgeldbescheide dauern i.d.R. heute nur noch 2 Wochen.Gruß Das stimmt nicht. Ich habe 2 Tage vor Ende der 3-Monatsfrist meinen Wisch bekommen.Waren aber nur 8km/h zu viel.
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 09:38
von Familienkutsche
i.d.R. = in der Regel
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 09:52
von chrisbeart
hehe, also ejetzt sind über 3 Monate rum. Ich schließe daraus, dass wenn ein Bogen nach 3 Monaten (auch Ausstellungsdatum später als 3 Monate) bei mir einflattert, dann eigentlich "verjährt" ist? Das wird ist in diesem Konsenz absolut irreführend vermonat wäre besser