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Verfasst: Mi 13. Aug 2008, 22:18
von RayLio
Hallo Leute,habe heute so einiges eingetragen bekommen.2 Paare Spurplatten von H&R, den ATH Spoiler und via Einzelabnahme einen neuen Felgensatz.So dann hab ich natürlich das Gutachten vom Tüver bekommen (Abnahme war in der Reifenwerkstatt) wo halt drauf steht was in den Fahrzeugschein eingetragen werden sollte etc. ...Auf dem Blatt steht dass diese Änderungen unverzüglich in den Papieren einzutragen sind.Allerdings kenne ich jemanden der nur immer dieses Abnahmeschreiben (keine ABE oder sowas) im Wagen hat, falls er kontrolliert wird.Mein Frage: Reicht das?Beim StV-Amt würde ich ja mal wieder Gebühren für nix zahlen müssen und da ich ein Geizhals bin Was wisst ihr darüber?GrußEdit: Ich hab übrigens nix konkretes in der Suche gefunden, gab zu viele Ergebnisse. Falls es das schon gab bitte verlinken. Danke!

Verfasst: Do 14. Aug 2008, 06:21
von RayLio
Also das Blatt wirkt eher standartmäßig und weniger abhängig vom Teil das eingetragen wurde. Allerdings ist es ja quasi ein Vordruck meines Fahrzeugscheins mit Eintragung...Weiß den zufällig jemand wieviel das kostet, nur das reindrucken? Auch wenns von Amt zu Amt unterscheidlich ist...Werde doch sicher so 20 € einplanen können, ist ja Bürokratisches Schwachsinn und der ist bekanntermaßen teuer in Deutschland ?!Gruß

Verfasst: Do 14. Aug 2008, 06:45
von Krimpi
Hallo,die Kosten sind unterschiedlich, üblicherweise wid nach Anzahl der Zeichen bzw. Länge des Eintrags (kein Witz) abgerechnet. Hast du allerdings noch die alten Papiere (Schein und Brief), werden die ziemlich sicher in die neuen (Teil I + II) umgetauscht, was nochmal extra kostet (ca 20€).Ruf doch einfach mal beim Strassenverkehrsamt/Bürgerbüro Deiner Gemeinde an.GrüßeKlaus

Verfasst: Do 14. Aug 2008, 07:45
von AccentGT
Es steht normalerweise im Gutachten drin, ob die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen und ob dies unverzüglich, also direkt, zu geschehen hat, oder bei nächster Gelegenheit.

Verfasst: Do 14. Aug 2008, 09:10
von RayLio
Ja da steht unverzüglich -.- Naja immerhin hab ich schon alles neu (Schein und Brief).Ich hoffe ein "Zeichen" ist nicht so teuer, ist nämlich ein dreizeiler....Nagut dann werd ich das wohl machen müssen oder?Mal schaun ob ich heute dahin komme, oder ob die überhaupt mal zu späteren Zeiten auf haben.Unverzüglich heißt laut Gesetz zwar, dass ich alles mir möglcihe tun muss, damit es auf dem schnellsten Wege passiert, allerdings werde ich keinen Urlaub nehmen um Gebühren zu bezahlen... das wiederstrebt mir! Gruß und Danke

Verfasst: Do 14. Aug 2008, 10:29
von testbug
Von der Dekra hat mir mal einer gesagt, das man innerhalb eines Jahres die Sachen in den Schein eintragen muss!Wenn auf dem Gutachten Sachen draufstehen, die schon so gedruckt sind, das Zeilen in deinen Schein reinkommen, dann musst du damit auch zum Strassenverkehrsamt!Ich hab für 3x, wo ich hab was eintragen lassen (immer 2 Gutachten), um die 12€ bezahlt!

Verfasst: Do 14. Aug 2008, 12:11
von Faoch
Ich kenns so, daß entweder draufsteht, daß es unverzüglich eingetragen werden muss oder beim nächsten kontakt mit der KFZ-Zulassungsstelle. Habe bei mir auch alles direkt reinschreiben lassen. Ist wesentlich übersichtlicher, auch wenn Du mal angehalten wirst macht es einen professionelleren und übersichtlicheren Eindruck als son Haufen Zettel.

Verfasst: Do 14. Aug 2008, 14:31
von Prostyler
Wenn es drauf steht das es unverzüglich eingetragen würd muss es geschehen und es gibt auch ausnahemen, das steht aber drauf, das es nicht eingetragen werden muss. So das der wisch reicht.Gruß allen selbstschraubern.