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Verfasst: Di 29. Jul 2008, 09:37
von Familienkutsche
Moin! Ich möchte evtl. einen Wagen kaufen, der bereits in Deutschland ist, allerdings nur schweizer Papiere hat und z.Zt. stillgelegt ist. Frage 1: Welche Papiere haben die Schweizer (so wie bei uns HU/AU, Brief/Schein)? Damit ich weiß, ob auch wirklich alles dabei ist...Frage 2: Hat schonmal jemand von Euch diese Anmeldeprozedur hinter sich gebracht? Was brauche ich noch alles? Was kostet der Spaß ungefähr?Ich hab schonmal ein wenig gegoogelt, aber da steht immer nur der Kram mit Import, Zoll, etc., aber er ist ja schon in D...Oder ist das jetzt nichts anderes, als wenn ich einen deutschen Wagen ohne HU/AU kaufe? Zum TÜV, HU/AU machen lassen und ab zum Anmelden? Sind schweizer Autos technisch mit deutschen Autos identisch oder könnte es da z.B. noch Probleme geben?Fragen über Fragen Gruß
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 10:21
von Sucatan
Ich bin aus der Schweiz und kann dir daher zu Frage 1 Auskunft geben. Bei uns gibts nur den Fahrzeugausweis und das Abgaswartungsdokument (müsste eigentlich Bestandteil des Servicehandbuchs sein).Zu 2 würde ich mal sagen, dass du damit eigentlich nur zum TÜV musst um den Wagen vorzuführen. Mein vorheriges Coupé war aus Deutschland (war auch bereits hier vor Ort nur ohne Zulassung) und es wurde hier lediglich zur MFP (Motorfahrzeugprüfstation) gebracht und hat dann die Zulassung bekommen.
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 11:12
von Familienkutsche
QUOTE (Sucatan @ 29 Jul 2008, 11:21 ) Ich bin aus der Schweiz und kann dir daher zu Frage 1 Auskunft geben. Bei uns gibts nur den Fahrzeugausweis und das Abgaswartungsdokument (müsste eigentlich Bestandteil des Servicehandbuchs sein). Nur mal so zum Verständnis: Musst Du den Fahrzeugausweis immer dabei haben? Also quasi so, wie wir unseren Fahrzeugschein? Oder hast Du den zu Hause, so wie wir unseren Brief (wegen Diebstahl, etc.)?Die Abgasgeschichte ist ja parallel wie unsere AU, aber was ist mit HU? Müsst ihr mit Euren Wagen nicht alle 2 Jahre zum TÜV so wie wir? Oder ist das Abgaswartungsdokument alles in einem und wird dann alles bei der MFP erledigt?Gruß
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 13:27
von Sucatan
Der Fahrzeugausweis MUSS immer im Auto mitgeführt werden, ansonsten gibt's eine Busse. Zu Hause habe ich keinen Schein oder dergleichen für das Auto rumliegen.Wir müssen unsere Autos das erste mal 4 Jahre nach 1. Inverkehrssetzung zur Kontrolle bringen, nächste Prüfung ist dann 3 Jahre später fällig und ab dann alle 2 Jahre. Der Stempel der bestandenen Prüfung kommt jeweils in den Fahrzeugausweis.
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 13:57
von Familienkutsche
Super, danke Dir soweit erstmal! Jetzt weiß ich wenigstens schonmal, welche Papiere der Verkäufer auf jeden Fall haben muss.Ich hab jetzt noch irgendwo gelesen, dass man für die Zulassungsstelle die Einfuhrpapiere vom Zoll benötigt?!?Ich frage nachher den Vk erstmal, welche Papiere er überhaupt hat. Das ist nämlich eigentlich ein Antiquitätenhändler und ich vermute, der hat den Wagen für irgendeine Antiquität in Zahlung genommen und hat 0 Ahnung von dem Ganzen...
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 14:04
von Sucatan
Du hast Recht, du brauchst noch den Zettel vom Zoll als Beweis für die korrekte Einfuhr aber das sollte dann wirklich alles sein
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 14:44
von R1gi
QUOTE (Sucatan @ 29 Jul 2008, 14:27 ) Der Fahrzeugausweis MUSS immer im Auto mitgeführt werden, ansonsten gibt's eine Busse. Zu Hause habe ich keinen Schein oder dergleichen für das Auto rumliegen. bin auch aus der schweiz und muss leider sagen, stimmt nicht ganz...die polizei kann dir, wenn du den original fzausweis im automitführst,was eigentlich jeder macht, eine Busse ausstellen. Da der Originalausweisstehts, wie in DE der FZ-Brief, zuhause aufbewart werden sollte. Sonnst kann dir jmd dein auto klaun, fz-ausweis ist ja drin und dann abzur mfk und sagen, er habe das auto gekauft
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 15:16
von Sucatan
QUOTE (R1gi @ 29 Jul 2008, 15:44 ) bin auch aus der schweiz und muss leider sagen, stimmt nicht ganz...die polizei kann dir, wenn du den original fzausweis im automitführst,was eigentlich jeder macht, eine Busse ausstellen. Da der Originalausweisstehts, wie in DE der FZ-Brief, zuhause aufbewart werden sollte. Sonnst kann dir jmd dein auto klaun, fz-ausweis ist ja drin und dann abzur mfk und sagen, er habe das auto gekauft Das habe ich noch nie gehört. Wurde auch schon ein paar mal kontrolliert und da wurde mir nie gesagt ich soll den nicht im Original dabei haben....Wenn mir das Auto geklaut wird, melde ich dieses ja als gestohlen und dann wird man nicht einfach so wieder zulassen können oder sehe ich das falsch?
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 15:20
von apfelschorle
QUOTE Wenn mir das Auto geklaut wird, melde ich dieses ja als gestohlen und dann wird man nicht einfach so wieder zulassen können oder sehe ich das falsch?Mit demKFZ-Schein und ner Doppelkarte kann man es erstmal neu zulassen. Ob die Zulassungsstelle Diebstalanzeigen berücksichtigt - keine Ahnung.Diebstahl bliebe es trotzdem. Aber wer sollte das machen? Durch die Neuzulassung wäre der Dieb ja leichter zu finden, als wenner so mit rumfährt. Aber Mitführen des Scheins im Auto verkompliziert den Fall auf jeden Fall. Nicht umsosnt soll mans nicht tun.
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 15:53
von R1gi
hab das letztens von meinem onkel gehört, welcher in bern bei der polizei arbeitet, hatte aber selbst auch noch nie etwas von einem streifenpolizisten gehört, diesbezüglich...