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Verfasst: Di 1. Jul 2008, 15:50
von Rene
Hallo,ich habe ein Problem bei einem Garantiefall. Habe meinen Accent gebraucht gekauft, habe bereits die 30.000er Inspektion durchgeführt (Auto ist Baujahr 2002 und wurde vor meinem Kauf kaum gefahren). Er hat jetzt rund 41000km. Beim Kauf wurde mir eine Gebrauchtwagenversicherung von CarGarantie verkauft, deren Papiere ich bis heute nicht bekommen habe (Kauf fand im Oktober 07 statt). Auf mehrmalige Nachfrage nach den Garantieunterlagen wurde ich bei meinem Hyundai-Händler dann immer vertröstet, mir werden die Papiere zugeschickt. Dies ist nie geschehen. Habe mir dann irgendwann schriftl. vom Verkäufer auf dem Kaufvertrag vermerken lassen das ich ein Jahr Garantie habe.Am Sonntag haben dann die Bremsen des Accent versagt, Kontrolleuchte an, Flüsigkeit raus. Vom ADAC bin ich in die Nächste Hyundai Werkstatt gebracht worden (nicht mein Händler). Habe am nächsten Morgen meinen Händler angerufen, der war nicht begeistert das das Auto in Frankfurt steht und meinte er müsse es mit CarGarantie klären. Ich habe auch bei CarGarantie angerufen, die haben zu meiner Fahrgestellnummer keinen Garantievertrag. Also hat es mein Händler damals offenbar verpennt das abzuschließen. Er sagt "die Garantie" übernimmt jetzt die Kosten für den defekten Radbremszylinder (hinten, Trommelbremse), aber nicht die Kosten für das Wechseln der Beläge, welche durch die austretende Bremsflüssigkeit beschädigt wurden. Meine Frage ist jetzt eigendlich, ob es eine Möglichkeit Gibt, die Kosten dafür auch noch erstattet zu bekommen ? Mir liegen keinerlei Garantiebedingungen etc. vor. Kann ich das von meinem Händler verlangen ?Und gibt es eine Möglichkeit die rund 40€ Taxikosten (musste mitten in der Nacht von Frankfurt Ostpark nach Langen) erstattet zu bekommen ? Hyundai Mobilitäts Service etc ?Danke im VorausRené

Verfasst: Di 1. Jul 2008, 15:58
von Rene
Ich glaube ich habe das Falsche Forum benutzt, eventuell einfach verschieben...

Verfasst: Di 1. Jul 2008, 16:09
von dazent
QUOTE (Rene @ 1 Jul 2008, 17:02 ) Und gibt es eine Möglichkeit die rund 40€ Taxikosten (musste mitten in der Nacht von Frankfurt Ostpark nach Langen) erstattet zu bekommen ? Hyundai Mobilitäts Service etc ? Übernimmt sowas nicht der Autoschutzbrief?

Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 16:29
von jimbo
Eigentlich kannst du froh sein das überhaupt was bezahlt wird denn ich glaube nen Radbremszylinder ist auch ein Verschleisteil oder?? berichtigt mich wenn ich falsch liege. Wenn es aber kein Verschleisteil ist müssten die Beläge auch über die Garantie laufen, weil die ja durch den Schaden am Bremszylinder beschädigt wurden. Weiß nicht genau wie die Rechtslage da ist, aber für mich wäre das logisch...

Verfasst: Do 3. Jul 2008, 08:11
von apfelschorle
Wieso hat der Händler ne Zusatzgarantie verkauft? Wenn Du einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufst, muß der doch eh 1 Jahr lang eine gewisse Gewährleistung geben, oder?

Verfasst: Do 3. Jul 2008, 10:50
von AccentLantra
QUOTE (apfelschorle @ 3 Jul 2008, 09:11 ) Wieso hat der Händler ne Zusatzgarantie verkauft? Wenn Du einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufst, muß der doch eh 1 Jahr lang eine gewisse Gewährleistung geben, oder? Und damit er die Schäden nicht selber zahlen muß, schließt er ne Versicherung ab. Ist meist so bei Gebrauchtwagenhändlern.

Verfasst: Do 3. Jul 2008, 11:00
von apfelschorle
Ja, aber der Händler ist doch zur Gewährleistung verpflichtet, egal ob er die Versicherung abschließt, damit hat der Käufer doch nix zu tun?

Verfasst: Do 3. Jul 2008, 11:31
von AccentLantra
Die Versicherung schließt er quasi für sich selbst ab. Deshalb wird die ja auch nicht auf den Kaufpreis angerechnet, zumindest nicht bei seriösen Händlern.Wenn der Händler dann was reparieren muß, wozu er ja verpflichtet ist, dann zahlt ihm das die Versicherung.Dadurch wird es auch einfacher, das Auto bei einem anderen Händler reparieren zu lassen, als da wo man es gekauft hat.