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Verfasst: Fr 28. Mär 2008, 18:35
von rejzee
Hallöchen allerseitsNach nun etwas längerer Zeit melde ich mich mal wieder :-)Habe gleich mehrere Fragen, welche sich aber auf die Scheinwerfer des Fahrzeugs beziehen.Ich habe damals Scheinwerferblenden in einem Shop bestellt, wessen Name mir leider gerade entfallen ist. Das Bauteil wurde direkt per DHL aus korea angeliefert (vielleicht weiss jetzt der ein oder andere Tuner bescheid). Naja nun folgende Fragen.Ich habe locker flockig die Blenden auf meine Scheinwerfer geklebt mit 2komponenten-Kleber. Im Nachhinein ist mir aufgefallen, daß da gar keine ABE dabei war, wahrscheinlich weil sowas in Korea nicht benötigt wurde. Wie verfahre ich nun genau weiter, um das beim TÜV zugelassen zu bekommen? Weil: AB kriege ich die dinger nun nicht mehr.Was prüft der TÜV bei den Blenden genau, außer dass die Leuchtweite nicht verändert wurde?Zweite frage... Ist es möglich (da ich schon etliche Modelle in dieser Art gesehen habe), Klarglass-Scheinwerfer zu färben, so dass außer den Reflektoren der Rest in Wagenfarbe erstrahlt, wenn man (irgendwie) die Gläser abmontiert (wie bei den meisten Klarglass-Scheinwerfern in Schwarz)? - Wenn ja: ist das zulässig, und falls das das nicht zulässig ist, kann man es beim TÜV abnehmen lassen?Habe schon das eine oder andere Fahrzeug (Mazda?) roten Scheinwerfern gesehen (Wie gesagt, die Fassung/Reflektoren und Birnen sind natürlich nicht gefärbt)Andernfalls, hat jemand Erfahrungen mit den Scheinwerfern von tokomoto.de? Haben die Scheinwerfer dort (mit schwarzem hintergrund) eine ABE dabei?Ich bedanke mich für die hoffentlich zahlreichen antworten und verbleibeMit freundlichem GrußMarcus

Verfasst: Fr 28. Mär 2008, 19:37
von Andy Y
Sers,ich weiß net ob du bei mir bestellt hast, dafür habe ich zu viele Kunden, aber siehst du bestimmt, wenn du das Banner siehst. Aber ich glaube an einem Markus habe ich keine Blenden verkauft Also die Teile aus Korea haben generell keine Gutachten oder Papiere dabei. Du kannst die Scheinwerferblenden aber Problemlos eintragen (wenn es sich um die handelt, die ich vertreibe), da diese den Lichtkegeln nicht bedecken.Scheinwerfer zu Färben ist halblegal. Sollte auf jeden Fall eingetragen werden. Die Herren in Grün werden auf sowas schnell aufmerksam.Es handelt sich hierbei auch um Scheinwerfer aus dem Ausland. Allerdings sind es meist OEM Teile. Und meist auch ohne elektrische LWR. Heißt das du deine elektrische LWR in die neuen verbauen solltest.

Verfasst: Fr 28. Mär 2008, 20:06
von rejzee
Habe die seite eben wiedergefunden, handelt sich dabei um kdmstuff, wo ich mir die blenden gekauft habe. Sind aber dieselben wie in deinem Shop (Roadruns)Gibt es probleme nach dem Lackieren der Scheinwerfer beim TÜV? Ich möchte keine 499€ "verschenken" für die Scheinwerfer weil mir der TÜV das nicht eingetragen hat.Gibt es eine Anleitung für den Einbau der Leuchtweitenregulierung? Sollte doch an dem 2. Stecker hängen der in die Scheinwerfer führt, oder?Danke erstmal für die Hinweise

Verfasst: Sa 29. Mär 2008, 00:39
von Andy Y
Vorher zumindest mit dem Tüv absprechen.Einbauanleitungen sind mir bislang so leider nicht bekannt.