Verfasst: Fr 28. Mär 2008, 18:35
Hallöchen allerseitsNach nun etwas längerer Zeit melde ich mich mal wieder :-)Habe gleich mehrere Fragen, welche sich aber auf die Scheinwerfer des Fahrzeugs beziehen.Ich habe damals Scheinwerferblenden in einem Shop bestellt, wessen Name mir leider gerade entfallen ist. Das Bauteil wurde direkt per DHL aus korea angeliefert (vielleicht weiss jetzt der ein oder andere Tuner bescheid). Naja nun folgende Fragen.Ich habe locker flockig die Blenden auf meine Scheinwerfer geklebt mit 2komponenten-Kleber. Im Nachhinein ist mir aufgefallen, daß da gar keine ABE dabei war, wahrscheinlich weil sowas in Korea nicht benötigt wurde. Wie verfahre ich nun genau weiter, um das beim TÜV zugelassen zu bekommen? Weil: AB kriege ich die dinger nun nicht mehr.Was prüft der TÜV bei den Blenden genau, außer dass die Leuchtweite nicht verändert wurde?Zweite frage... Ist es möglich (da ich schon etliche Modelle in dieser Art gesehen habe), Klarglass-Scheinwerfer zu färben, so dass außer den Reflektoren der Rest in Wagenfarbe erstrahlt, wenn man (irgendwie) die Gläser abmontiert (wie bei den meisten Klarglass-Scheinwerfern in Schwarz)? - Wenn ja: ist das zulässig, und falls das das nicht zulässig ist, kann man es beim TÜV abnehmen lassen?Habe schon das eine oder andere Fahrzeug (Mazda?) roten Scheinwerfern gesehen (Wie gesagt, die Fassung/Reflektoren und Birnen sind natürlich nicht gefärbt)Andernfalls, hat jemand Erfahrungen mit den Scheinwerfern von tokomoto.de? Haben die Scheinwerfer dort (mit schwarzem hintergrund) eine ABE dabei?Ich bedanke mich für die hoffentlich zahlreichen antworten und verbleibeMit freundlichem GrußMarcus