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Verfasst: Sa 22. Mär 2008, 03:06
von Dr.Hannibal
wenn du an deinem auto nix verändert hast hast du aufjedenfall das recht dazu da es beim verkauf von einem händler straßentauglich sein muss. ich denke aber der händler hat das recht zur nachbesserung sprich er macht alles und ud bekommst deine 50 €. Guck mal in deinen Kaufvertrag wenn da was anderes steht dann sowieso akarte. ansonsten einfach mal bei der lieben verbraucherzentrale anrufen und nachfragen.

Verfasst: Sa 22. Mär 2008, 08:09
von kawa846
sollche absprachen wie z.b. auto auf einen anhängerund die teile beim tüv eintragen zulassen,müssen im kaufvertrag stehen,wenn nicht hast du keine chance,aber frage mal einen anwalt.....gruß Horst

Verfasst: Sa 22. Mär 2008, 09:23
von AccentGT
Also ich denke mal du hast auf jeden Fall einen Anspruch darauf, dass der Händler die Veränderungen ordnungsgemäß eintragen lässt und dir die 50€ erstattet!Mehr würde ich allerdings nicht erwarten...

Verfasst: Sa 22. Mär 2008, 11:13
von kawa846
QUOTE (sascha1705 @ 22 Mär 2008, 10:34 ) naja, das mit dem anhänger steht nich im vertrag. der rest schon. mal sehen, was ich erwarten kann. die haben am heutigen ostersamstag geschlossen, mal sehen, was die mir dienstag sagen. normalerweise reicht auch das tüv-gutachten,mach dein händler den vorschlag,weil er mit dein coupe nach hannovergefahren ist,das er die 50€, die gutachtenbeim kreis im fz-schein die eintragungen und die erste wartung auf seine kosten geht,aber alles schriftlich geben lassen....gruß Horst