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Verfasst: Di 29. Jan 2008, 19:57
von Accent Turbo
Ist schon ein schwerwiegender Fehler !Ich würde das nicht hin nehmen und die 500 E Kaufpreis einfordern !

Verfasst: Di 29. Jan 2008, 20:15
von Evolution
hi hatte der radkappen drauf oder warum siehst du das erst jetzt

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 09:02
von KnutschOchse
QUOTE (Accent Turbo @ 29 Jan 2008, 20:01 ) Ist schon ein schwerwiegender Fehler !Ich würde das nicht hin nehmen und die 500 E Kaufpreis einfordern ! Erstens will er das Auto ja behalten,zweitens hätte er eh keine Chance, da Gebrauchtkauf, gekauft wie gesehn.Und nachweisen das das bewusst verschwiegen wurde kanner auch nicht.Ergo bringt nix ausser Stress.

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 09:19
von TerrorCorps
Gekauft wie gesehen, ist mittlerweile nicht mehr Rechtens, bei solchen Mängeln kann man Rechtlich vorgehen, wird aber meistens sowieso Fallen gelassen, grad bei einer Verkäuferin. Allerdings sollte bei einem lauten Klackern dann doch schon die Werkstatt aufgesucht werden, sie kann aber wiederum die Ausrede nutzen "bekannter Mechaniker sagte es sei die Antriebswelle" dann ist es sinnlos.

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 10:34
von X-3
@ MelchiorIst Dir das Geklapper vor dem Kauf aufgefallen? Wenn ja, was hat die Verkäuferin dazu gesagt und was steht dazu im Kaufvertrag)? Was steht überhaupt zum Thema Gewährleistung und zum Zustand des Autos im Vertrag?Also ich hätte, wäre mir ein Klappern untergekommen, vor dem Kauf wenigstens mal die Radkappe entfernt, besonders wenn ich mit der alten und mir unbekannten Kiste auf die BAB will.Aber die Frage ist sicherlich, lohnt es hier überhaupt zu streiten?X-3

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 10:46
von Accenttuner
wie willst du den begreiflich machen, dass du das nicht warst. bei unserem ATU sind die alle sowas von arrogant und unkoorperativ, das gibts nur bei ATU.auf jeden fall trichtern die dir ein, dass es bei denen nicht passiet is, und du selber scheiße gebaut hast, da wette ich mit dir.schreib mal rein, wenn´s efolge gibt..Gruß Tommy

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 10:47
von PRINZ VALIUM
QUOTE (TerrorCorps @ 30 Jan 2008, 09:23 ) Gekauft wie gesehen, ist mittlerweile nicht mehr Rechtens, bei solchen Mängeln kann man Rechtlich vorgehen, wird aber meistens sowieso Fallen gelassen, grad bei einer Verkäuferin. Allerdings sollte bei einem lauten Klackern dann doch schon die Werkstatt aufgesucht werden, sie kann aber wiederum die Ausrede nutzen "bekannter Mechaniker sagte es sei die Antriebswelle" dann ist es sinnlos. Außer es wurde als Bastlerfahzeug deklariert, dann ist es genauso sinnlos.

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 11:33
von TerrorCorps
QUOTE (PRINZ VALIUM @ 30 Jan 2008, 10:51 ) Außer es wurde als Bastlerfahzeug deklariert, dann ist es genauso sinnlos. Kommt auf die Sache an... Verkauf als Bastlerfahrzeug kann dennoch Rechlich belangt werden, wenn man nicht die Klausel "ohne jegliche Garantie und Gewährleistung" bzw. bei solchen Mängeln auch "nicht Fahrbereit" hineinschreibt, ist alles nicht mehr so einfach