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Verfasst: So 30. Dez 2007, 23:28
von Andy Y
Verboten im Bereich der Straßenverkehrsordnung sofern diese einsatzbereit ist. Hier wird dir unterstellt, das du diese auch während der fahrt nutzt.

Verfasst: So 30. Dez 2007, 23:31
von Apollo13
hab irgendwo ein bild von einem neuen mercedes gesehen - der hat es serienmäßig wenn man die tür öffnet werden beide seiten vom UNTERBODEN, nicht von türen, beleuchtet naja die dürfen sowieso mehr

Verfasst: So 30. Dez 2007, 23:36
von Apollo13
so den mein ich - auch als nicht brabus sieht das so aus

Verfasst: So 30. Dez 2007, 23:49
von testbug
Du darft die UBB laut TÜV nicht mal mehr dranbauen!QUOTE (Patti Officer @ 30 Dez 2007, 23:37 ) Ey, deutschland is echt zum kotzen,,.....  Nichts darf man hier..... Klar, du darfst die auf einem privaten Parkplatz anbauen und einschalten!

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 00:11
von kane22
also beim barbus ist es aber eine ein- und ausstiegsbeleuchtung dies kann eingetragen werden , laut meinem tüver trägt er eine ubb ein wenn die nur an geht wenn türen aufgehen und automatisch strom trennt ab 5 km/h aber nur in farbe weiß!!!aber auf öffentlichen straßen darfste trotzdem nett anhaben is wie bei nos eintragen kannste es benutzen darfste es nett

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 09:43
von MILKA-ACCENT
joa, also ich hab ne weiße von foliatec drunter. polizei hat mich angehalten, sollt dann fürn drogentest ausm auto steigen und da ging die beleuchtung an. hab ihm des gutachten was bei der ubb dabei war gezeigt und mehr wollt er gar net wissen von der ubb

Verfasst: Mo 31. Dez 2007, 10:51
von gti_killer
stand am mcdonald aufm parkplatz kamen die grünen rein..müsste abbauen und am naechsten tag vorzeigen ...so sah es aus[BILD]1162919769[/BILD]