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Verfasst: Sa 29. Dez 2007, 20:05
von KingZtyle
Was haltet ihr hiervon:
http://cgi.ebay.com/ebaymotors/03-04-05 ... meZWD2VIch weiß, es ist nicht erlaubt. Aber mir gefällt es. Kann das einer günstiger anfertigen?
Verfasst: Sa 29. Dez 2007, 20:42
von Handballgott
wieso nicht erlaubt ?ich hab bei meiner dritten bremsleuchte eine blende aus edelstahl auf der Accent steht. bis jetz hat mich noch niemand deswegen aufgehalten auch ned wenn die polizei hinter mir stand oder so
Verfasst: Sa 29. Dez 2007, 23:47
von SilverPGT
Ich hab mir das auch anfertigen lassen.. allerdings für meinen Probe Hab ich über Ebay Deutschland gemacht. Da gibts genug Anbieter die Aufkleber anbieten.Glaube der hieß "Dreamsticker" und der fertigt dir das nach Wunsch ganz günstig an! Einfach nachfragen
Verfasst: So 30. Dez 2007, 10:30
von KingZtyle
Aus einem anderen Forum:hab grad ne mail vom tüv hessen bekommen QUOTE Lichttechnische Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Darüber hinaus müssen lichttechnische Einrichtungen in den in der entsprechenden EG-Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort angegebenen Anforderungen sichtbar sein (§ 49a Abs. 1 StVZO).Somit beantwortet sich Ihre Frage mit: Die dritte Bremsleuchte darf - wie andere Beleuchtungseinrichtungen - nicht verdeckt sein, auch nicht teilweise. Und noch `nen Link zum § 53 StVZODann werde ich mal sehn, wo ich den Aufkleber mit Tuscani-Schriftzug bekomme.Hat jemand ne Vector-Datei des Schriftzugs?
Verfasst: So 30. Dez 2007, 10:39
von HoffisRenner
So ein wenig muss das Ding aber n Haken haben mit dem lichttechnischen Verdecken und bla. Denn n böser Blick oder ne verlängerte Motorhaube sind eingetragen und dürfen benutzt werden und verdecken die Scheinwerfer auch zum Teil.