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Verfasst: Do 6. Nov 2003, 15:36
von phenom
hiich wollt mal wissen ob es generell verboten ist die rückleuchten schwarz zu tönen mit spray.ich hab nämlich gehört das es bis zu einem gewissen grad erlaubt sei.man muss nur zusätzlich 2 reflektoren anbringen.bekommt man sowas eingetragen?gibt es andere möglichkeiten die rükleuchten schwarz zu bekommen?mfg kevin

Verfasst: Do 6. Nov 2003, 16:52
von Rene
Totaler Schwachsinn!!! Sobald du etwas daran veänderst ist es illegal. Du darfst Lichtaustrittsflächen mit Prüfzeichen nicht verändern!!!Glaub mir ich weiß das, bei uns hier im Raum Frankfurt ist die Tuningscene sehr groß (jedes Wochenende große inoffizielle Treffen mit bis zu 200 Autos, illegale Strassenrennen etc....) Daher weiß ich wie die Polizei reagiert - ud auch der Tüv. Lass es, es ist generell verboten. Und das mit den Reflektoren ist der größte Schwachsinn, sowas gibts nicht !!!

Verfasst: Do 6. Nov 2003, 17:05
von Jackdaniels
Also ich hab meine Rückleuchten in Metallic-Wagfenfarbe vom Lacker einsprühen lassen und mit ner Klarsicht überziehen lassen, schimmern wenn sie sauber sind in der Wagenfarbe (leicht)Meine er hätte einen Freund beim Tüv und da gäbees keine Probs, man sieht ja noch orange/rot- wo man intensiv die Wagenfarbe inteniv sieht ist beim Rückfahrscheinwerfer wo ehemals das Klarglas drinne war..Fahre jetzt schon so 3 Monate durch die Stadt und hab öfters schon Polizeiautos hinter mir gehabt aber ohne Probs...Musst selber wissenMfG

Verfasst: Do 6. Nov 2003, 17:10
von Rene
QUOTE (Jackdaniels @ 6 Nov 2003, 17:05 ) Also ich hab meine Rückleuchten in Metallic-Wagfenfarbe vom Lacker einsprühen lassen und mit ner Klarsicht überziehen lassen, schimmern wenn sie sauber sind in der Wagenfarbe (leicht)Meine er hätte einen Freund beim Tüv und da gäbees keine Probs, man sieht ja noch orange/rot- wo man intensiv die Wagenfarbe inteniv sieht ist beim Rückfahrscheinwerfer wo ehemals das Klarglas drinne war..Fahre jetzt schon so 3 Monate durch die Stadt und hab öfters schon Polizeiautos hinter mir gehabt aber ohne Probs...Musst selber wissenMfG klar, wenn er jemanden beim tüv kennt.... aber bei ner kontrolle währe es wenn die bock haben ein Grund für eine Beanstandung...

Verfasst: Do 6. Nov 2003, 18:27
von Jackdaniels
Aber nicht wenn ich mir eine Einzelabnahme machen lass... hab auch schon angefragt weil ich nächstes Jahr im Mai Tüv hab aber da sieht man auch keine Probleme, deswegen wart ich erstmal ab...MfG

Verfasst: Do 6. Nov 2003, 19:15
von Rene
QUOTE (Alexander @ 6 Nov 2003, 19:04 ) @ rene : so einer ...du kannst ne einzelabnahme beim Tüv machen und die Dinger eingetragen bekommen.Wichtig ist dass du 2 Reflektoren am Auto hast hinten.Der neue Honda Accord zB hat die an der unteren Stoßstange.So hats mir zumindest der Tüvmann neben an erklärt Lord hatte erst schwarze und nun hat er rote Rückleuchten...ganz legal...denk ich mir mal einzelabnahme ist ja auch was ganz anderes...... aber das wird auch richtig teuer.... ich habe nur sagen wollen das das prüfzeichen nicht mehr gültig ist in diesem fall...

Verfasst: Do 6. Nov 2003, 22:00
von phenom
hmm ich werd erstmal zu der dekra stelle hier bei mir fahren und nachfragen.der tüv is eh je nach bundesland unterschiedlichwerde dann posten was die sagenmfg kevin

Verfasst: Do 6. Nov 2003, 22:52
von Torsten
HalloDas mit den Reflektoren kann ich nachvollziehen.Wie sieht es aber mit dem weißen Licht des Rückwärtsgang aus??Gerade bei den schon ziehmlich dunkel roten Leuchten ist das Licht doch nicht mehr weiß, oder? Andere Leute sehen dann doch nicht ob der Rückwärtsgang drin ist oder nicht?!