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Verfasst: Do 20. Dez 2007, 16:55
von gti_killer
rote kennzeichen geht auch bis zum werkstatt... ich habe schon autos von wunsiedel nach reichenbach mit rotemkennzeichen gefahren

Verfasst: Do 20. Dez 2007, 17:06
von gti_killer
QUOTE (Melchior @ 20 Dez 2007, 17:03 )rote schilder gibts ja auch an jeder ecke hinterhergeworfen.ich hab da keinen zugriff drauf. sind ja händlerkennzeichen... ...kannst ja beim bekannten werkstatt fragen ob die welche haben... kostet ja nicht die welt...

Verfasst: Do 20. Dez 2007, 17:50
von AccentGT
QUOTE (gti_killer @ 20 Dez 2007, 17:10 ) ...kannst ja beim bekannten werkstatt fragen ob die welche haben... kostet ja nicht die welt... Die macht sich aber strafbar, wenn sie dir die einfach so "leiht"...Würd einfach mal beim Tüv bzw. der Zulassunsstelle fragen, wie das ist...Ich meine, zum Zweck der Anmeldung darfste sogar mit den alten "abgelaufenen" Kennzeichen fahren...

Verfasst: Do 20. Dez 2007, 18:04
von KSF.eV
@melchiorHallo melchi, bei uns in Bayern ist , dass so geregelt, das du zum TÜV und zur Zulassung auf dem direkten Weg mit einer gültigen Versicherungsdoppelkarte und den entstempelten Kennzeichen fahren darfst.Frag einfach mal nach bei deiner zuständigen Behörde.

Verfasst: Do 20. Dez 2007, 18:14
von gti_killer
@ Melchi kostet nicht die welt war eigentlich für das fragen gemeint ... du wolltest mit dem stillgelegten auto zum tüv FAHREN und wolltest wissen wie man das am besten machen kann und ich habe dir drauf eine antwort gegeben,dass das auch so MÖGLICH WAERE,weil ich das öfterst gemacht habe und dabei auch angehalten worden bin und nichts passiert ist,weil das auto in dem kleinen häftchen ( für die schilder ) eingetragen war...!

Verfasst: So 23. Dez 2007, 11:45
von teletron
Hallo,für Probe- Prüfungs- u. Überführungsfahrten eines vorübergehend stillgel. Fz. kannst du eine Tageszul. nach § 16 FZV für ein-od. mehrere Tage bei deiner Zulassungstelle bekommen. Nach Ausweisvorlage u. Versicherungsnachweis bekommst du für einer Gebühr von 10.50 Euro Diese Genehmigung. Für die Verkehrssicherheit deines Fz. ohneTÜ u. HU bist du verantwortlich. Kosten für die Schilder mußt du tragen u. kannst sie nach Ablauf selbst vernichten. Wenn das Fz. länger als ein Jahr abgemeldet war benötigst für die Wiederzul. die sogen. große Abnahme beim TÜ (sachverst. Ingineur )Noch genauere Angaben darüber findest du auf jeder Hompage einer Zulassungsstelle deiner Wahl.Euer teletron!

Verfasst: So 23. Dez 2007, 12:58
von SilverPGT
QUOTE (teletron @ 23 Dez 2007, 11:49 ) Wenn das Fz. länger als ein Jahr abgemeldet war benötigst für die Wiederzul. die sogen. große Abnahme beim TÜ (sachverst. Ingineur ) Das stimmt nicht ganz. Seit 1.3.07 kannst du mit einem länger als 18monate abgemeldeten Fahrzeug zum normalen Tüv deiner wahl fahren (also auch Küs, GTÜ,..). Die Vollabnahme gibt es nicht mehr .. erst nach 6-8Jahren (auch rückwirkend).Die Info hab ich von einem KÜS-Sachverständigen.