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Verfasst: Di 4. Nov 2003, 13:01
von -=KlotzMator=-
Also bei meiner Gebrauchtwagengarantie war damals auch kaum was abgedeckt. Muß aber im Kleingedrucken genau beschrieben sein welche Baugruppen abgedeckt sind.

Verfasst: Di 4. Nov 2003, 13:56
von Maverick
Ich hab mir mittlerweile schon drei mal die Airbaglampe angeknipst Ich möchte dir versichern, dass das totaler Quatsch ist, dass das Steuergerät defekt ist, mit Sicherheit nicht, nach leerer Batterie.Der schlimmste Fall war, dass nach der Zerlegung der Türen (Neulackierung) ein Kabel auf Masse lag, zuerst war auch das Steuergerät in Verdacht, was sich aber nicht bestätigte. Fahr mit dem Wagen mal zum nächsten hoffentlich kompetenteren Hyundai Händler...

Verfasst: Di 4. Nov 2003, 16:03
von =>Coupe FX<=
Also ich kann mir auch nicht vorstellen das das Steuergerät jetzt defekt sein soll, empfehle dir auch mal eine andere Werkstatt aufzusuchen!!!Händler ziehen einen gerne mal über den Tisch!!!

Verfasst: Di 4. Nov 2003, 21:00
von cjoo
Hallo ....das die Airbaglampe eine Fehlercode anzeigt ist normal wenn die Batterie leer bzw abgelemmt war.Diesen "Fehler" hatten wir auch schon bei uns in der Werkstatt ;und nicht nur Hyundai's , sonder auch bei anderen Fahrzeugen deren Batterien leer (entladen) waren.Der Fehlercode kann von jedem Hyundai-Händler gelöscht werden.GrußChristian Joormann

Verfasst: Do 6. Nov 2003, 12:16
von Rene
Es ist wohl völlig normal bei Hyundai das die AirBag Lampe leuchtet wenn die Batterie mal lehr war. Mein Onkel hatte das bei seinem Sonata auch. Aber ich habe es auch folgendermaßen geschafft diese LAmpe bei meinem Accent Bj. 98 zum leuchten zu bringen:Ich habe den Tacho ausgebaut um die Beläuchtung farblich zu verändern - daß weiß ist total schrecklich. Als er ausgebaut wahr und ich im Auto saß, habe ich zwecks radio während der Einbauarbeiten die Zündung angeschaltet - und das war dann auch ein Grund für die Lampe nicht mehr aus zu gehen. Aber ein Steuergerät muss man nicht neu kaufen, die Hyundai-Vertragswerkstäten haben die Möglichkeit den Fehlercode rückzusetzen.Was ich mich dabei frage ist ob der AiBag denn noch funktionsfähig ist wenn dieses Lämpchen leuchtet?

Verfasst: Do 6. Nov 2003, 17:52
von harlond
Hi,Ein Steuergeräte Defekt kann durch Auslesen des Fehlerspeichers, bei einem HY-Händler überprüft werden.Ein sporadischer Fehler aufgrund zu geringer Batteriespannung sollte nach dem Fehlerlöschen weg sein, und bleiben.Wenn nicht ist Fehlersuche angesagt.Bez. der Garantie: Eine Gebrauchtwagengarantie hat tatsächlich verschiedene Bereiche, bei der am meisten verwendeten ist dies nur eine Motor/Getriebe/Achsen- Garantie. Elektronische Komponenten müssen extra versichert werden. Um dies heraus zu finden solltest du in den Garantievertrag schauen.Ist es nur die Erstgenannte, hat du schlechte Karten, da auch Gewährleistung nicht mehr greift, da ja der Fehler definitiv erst jetzt aufgetreten ist.gruss harlond

Verfasst: Di 11. Nov 2003, 17:26
von DaveX
Meines Vaters X3 hatte auch ein prob mit der airbag Lampe.Grund war ein durchgeschliffener Schleifkontakt am Lenkrad, was aber bei fast 170Tkm vorkommen kann. Der war übrigens bei einer Hyundai werkstatt, da die freie Werkstatt den fehler nicht gefunden hat. Das ganze hat 300 eus gekostet.PS: lass dir das ausgebaute Teil zeigen oder nimm es mit!!so gehst du sicher, dass auch wirklich was ausgetauscht wurde! bzw. es dem nächsten eingebaut wirdIch hab mein Auto auch mit gebrauchtw.-garantie gekauft. Mir wurde gesagt, dass so ziemlich alles abgedeckt ist außer verschleißteile (Auspuff usw.) Wenn z.B. motor kaput geht zahlt der Händler, wenn es nicht gerade auf dem nürburgring passiert, denn wenn motorsport betrieben wird, da ist nix versichert. Ich glaube das ist auch explizit festgelegt. lass dir die AGB zeigen oder geh zu einem anderen Autohaus und frag nach was die garantie beinhaltetDas Auto hattest du ja noch net lange. Da müßte man doch etwas kulanz erwarten können. Oder? Cu Dave

Verfasst: Di 11. Nov 2003, 23:13
von harlond
Hi,@daveXKulanz gibt es nur bei nachweislichem Fehler ab Kauf.Erschwerend kommt hinzu, daß nach 6 Monaten eine sog. Beweislastumkehr eintritt, d.h. ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer beweisen, das der Fehler schon beim Kauf vorlag, und dieser ist laut GERARDs Beschreibung erst jetzt aufgetreten.Bezügl. der Gebrauchtwagengarantie: KEIN Verkäufer bezahlt dir einen Schaden aus der eigenen Tasche, dies läuft immer über Gebrauchtwagenversicherungen.Und hierbei gibt es ganz klare Bestimmungen bezüglich der Garantieleitungen.Jeder Gebrauchtwagenkäufer sollte beim Kauf ein Versicherungsschein und ein Beiheft über die Vertragsbestimmungen erhalten.Darin sollte man genau prüfen welche Teile versichert sind.Gängigste Bereiche sind : Motor, Achsen, Getriebe ...Aufpreis: Elektrik wie Motorelektrik, Einspritzanlage, Steuergerät...Aufpreis2: Komfortelektrik: Airbag, ZV, Elekt. Schiebedach, Fensterheber...gruss harlond