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Verfasst: So 28. Okt 2007, 01:57
von Dennis X2
Also bei mir war das kostenlos weil der Kollege der mein Auto gefahren hat unwesentlich jünger war als ich ... frag am besten mal deine Versicherung
Verfasst: So 28. Okt 2007, 02:46
von Coleman
die versicherung von meinem dad erlaubt es, dass ich oder halt en anderer dritter sein auto für 4 wochen im jahr fahren darf, ohne großen papierkrieg oder beitragserhöhungen. einfach vorher anrufen und den zeitraum nennen. fertig.die meißten versicherer haben doch so ne 24h hotline, versuch es mal dort.
Verfasst: So 28. Okt 2007, 09:51
von Andy Y
kommt auf die Versicherung an. Habe das grade erst mit meinem Omega durch. Bin bei der Alliance. Da ist es "halbwegs" locker. anrufen, dann stellt er den Tarif für die Zeit um. Andere Versicherungen, wie Direct Line sagen klip und klar nein. Passiert dann was, schnipp schnapp Finger ab. Das waren die Aussagen, die ich bekommen habe.
Verfasst: So 28. Okt 2007, 10:58
von apfelschorle
Hatte sowas mal bei meiner Vers. und die haben mir geraten, es korrekt zu machen. Hab also für eine Woche die Selbstfahrerpolice erweitert, nach der Woche wieder auf Selbstfahrer gesetzt, 2 x einen neuen Vers.-schein erhalten und ein paar Mark für den teureren Tarif für die Woche bezahlt. Zum Glück war meine Vers. so nett, solche Features ohne Fristen zu ändern. Ist aber auch schon einige Jahre her, weiß nicht ob es noch geht.Frag das doch mal ab. Wenn das geht, sind die Zusatzkosten lächerlich verglichen mit dem Risiko.
Verfasst: So 28. Okt 2007, 15:07
von RTO
Bin bei der Allianz und die meinten, wenn mal einer meinem Auto fahren sollte und dann was passiert ist kann man sagen, dass ich nicht fahren konnte und die andere person mit meinem Auto dann was hollen muste z.B. Medikamente oder so wat.Aber der Versicherungsschutz bleibt weiter erhalten.Ist die aussage meines Versicherungstypen.MFGRTO
Verfasst: So 28. Okt 2007, 18:22
von X-3
Der Versicherungsschutz bleit so oder so erhalten. Man verliert im Falle eines Unfalls u.U. nur den nicht gerechtfertigten Rabatt auf die Jahresprämie, den muß man dann nachzahlen. Aber auch da gibt es massig Ausnahmen (Notfallregelungen, ...).Man kann also bedenkenlos fahren, so lange nix passiert ist alles bestens. Wenn es doch scheppert kommts ganz auf die Versicherung an. Ein Blick in die AGB hilft meistens.X-3
Verfasst: So 28. Okt 2007, 18:26
von apfelschorle
Meine AGBs siehen beispielsweise für den Fall daß "wesentliche Tarifmerkmale verschwiegen werden" eine Vertragsstrafe bis zum 2-fachen der Jahresprämie vor. Zusätzlich wird die Möglichkeit des Verlustes des Vers.-Schutzes erwähnt. Hört sich nicht so ganz easy an.