Seite 1 von 3

Verfasst: Di 21. Okt 2003, 11:15
von Sandmann
Was haltet ihr von Samstag 29.10.03 ? Sandmann

Verfasst: Di 21. Okt 2003, 11:18
von VoiceM
@Sandmann:Du meinst den 29.11.03. Das Datum war auch mein Vorschlag. Würde mir persönlich am besten passen. Mal schauen, wie die Resonanz aus dem Club ist. Ansonsten würd ich trotzdem kommen, denke ich. Sofern es beim 29.11. bleibt.

Verfasst: Di 21. Okt 2003, 11:21
von Sandmann
oooohhhh fehlerteufel sch... natürlich November (11) sorry. Sandmann

Verfasst: Di 21. Okt 2003, 11:39
von VoiceM
Kein Thema.

Verfasst: Di 21. Okt 2003, 22:37
von Fred
Sorry habs natürlich verplant... Also: Wenn du bei einem Unfall deine UBB anhattest, gibts 2 Möglichkeiten:a ) Die Röhren bleiben ganz: Dann machst du die Teile einfach aus, und kein Schwein kann dir nachweisen dass du sie angehabt hast. Mit nem Anwalt biste auf der sichereren Seite, weil der die Rechtslage kennt (man könnte dir ja auch vorwerfen, grad geschlafen zu haben, aber solange es keiner beweisen kann ist das nicht gegen dich ausgelegt werden - genauso mit der UBB).b ) Die Röhren gehen kaputt: Dann kommt es auf das Wohlwollen der Polizisten/Rechtsgelehrten an, denn wenn du behauptest dass die Teile aus waren, gibbet wieder 2 Möglichkeiten:1.: Die Leute akzeptieren es, was du sagst, und du bist raus aus der Misere.2.: Wenn sie sagen du hattest es bestimmt doch angehabt, dann kannst du (auf Eigenkosten oder nicht weiß ich nicht) einen Fachmann heranziehen: Der schaut sich die Glassplitter der UBB genau an. Denn wenn die UBB bei angeschaltetem Zustand zerbrochen ist, dann ist - wie bei einer Glühbirne - das umgebende Glas um die Glühfäden/sonstigen direkten "Lichterzeuger" angeschmolzen oder zumindestens geschwärzt (man schaue sich einmal eine durchgebrannte Glühbirne an...)Wenn du allerdings die Teile angehabt hattest und es womöglich auch noch Zeugen dafür gibt, dann hast du echt ne Arschkarte gezogen und solltest dir nen guten Anwalt suchen, denn wenn du Pech hast wird jeder noch so klare Fall gegen dich entschieden weil du halt "illegal" unterwegs warst. Du hättest da, wo du also warst, eigentlich garnicht seien dürfen, und daher ist dem Unfallverursacher eigentlich nur ein kleiner Fahrfehler etc. vorzuwerfen.ABER: Im Regelfall - falls man das so nennen kann - wird dir wegen ner UBB bei einem Unfall eine geringe Teilschuld zugewiesen, wobei je nach Schaden es vielleicht am günstigsten wäre, diese zu akzeptieren.Und es wäre fair, falls du dir über eine Mitschuld im klaren bist - für den Fall dass so etwas wie ein Gewissen noch existiert auf Deutschlands Straßen

Verfasst: Mi 22. Okt 2003, 07:11
von VoiceM
@fred:Spiele da nicht auf Witterungsbedingungen eine Rolle?Ich meine, im hellen kann man doch einen Entgegenkommenden nicht mit ner eingeschalteten UBB blenden. Wenns regnet oder dunkel ist, sieht das schon anders aus... Wie würde sowas ausgelegt werden?

Verfasst: Mi 22. Okt 2003, 09:00
von Rettungsassi
Hi @ allAlso ich würde auch mit ca. 5- 9 anderen Leuten mit kommen.Habt ihr schon einen Treffpunkt wo sich alle leute vereinigen wollen oder wollt ihr getrennt fahren ???mfg Thomas

Verfasst: Mi 22. Okt 2003, 09:04
von VoiceM
Ich würde es gut finden, wenn wir einen eigenen Parkplatz für die Hyundai-Fahrer bekommen würden. Das wär doch mal was!

Verfasst: Mi 22. Okt 2003, 10:59
von Sandmann
Währe nicht schlecht,wenn jemand der schon mal da war und sich auskennt mal ne kleine skitze oder Karte mit einem Treffpunkt und ner Uhrzeit gestaltet. Sandmann