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Verfasst: So 5. Aug 2007, 17:12
von Ophidian
Servus,kann mir einer sagen, ob es möglich ist, einen Endtopf eintragen zu lassen, ohne einem Fahrzeugspezifischem Gutachten?! Also ein Gutachten ist vorhanden, nur leider nicht für ein Hyundai!Auf welche Richtilinien muß ich denn achten?!Vielen Dank für eure Auskunft!MfG Ophidian
Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 07:08
von maxi122
prüfer mit vitamin B wirst nur beim tuner durch bekommen
Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 08:03
von flow
QUOTE prüfer mit vitamin B smile.gifwirst nur beim tuner durch bekommenkäse macht dir EIGENTLICH jeder normale tüver über §21. viele wollen es nicht machen, andere verlangen viel geld.aber machbar ist das.
Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 09:15
von MILKA-ACCENT
also laut meinem tüv geht das nur mit geräuschmessung... da kannste gleich einen ohne abe nehmen
Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 09:33
von flow
sicher, geräuschmessung muss sein, musst ja irgend eine lautstärke eintragen.aber das kostet ja nix extra.
Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 11:47
von Faoch
§ 21 ist IMMER im Ermessen des Prüfers und somit leider oftmals ein echtes problem! Es hat ja nicht jeder seinen super-vitamin-B-Prüfer, sondern es gibt auch welche, die sie bei jedem kleinen Furz querstellen. war wegen meines Auspuffs bei 3 verschiedenen prüfstellen, der letzte hats dann eingetragen ohne murren und es ging alles super. Aber man muß eben Glück haben. Generell kann der TÜV von dir eine Lärmmessung verlangen, die auch auf deine Kosten geht. So habe ich es jedenfalls gehört. Bevor ich den Topf drunterschweiße würde ich mal damit und mit dem Auto zum Prüfer fahren, das problem schildern und fragen, obs bei ihm möglich ist. habe allerdings auch schon erlebt, daß der endtopf gar nicht geprüft wurde, weil ein E-Prüfzeichen drauf war und den prüfer nicht interessiert hat, für welches Auto der pott war. Aber ist wohl eher selten, schätze ich mal.
Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 17:07
von DaveX
Ich muss Faoch recht geben. Es klingt blöd, ist aber leider so Grundsätzlich muss ja der Auspuff der Stzvo entsprechen. Die einzige hürde bei den Anlagen ohne Gutachten die Lärmentwicklung. Jedoch sind einige Prüfer zu faul/stur(...das hat jetzt keiner gehört ), so eine entsprechende Prüfung durchzuführen. Deshalb sollte man vorher eine entsprechende Prüfstelle suchen, wo der Prüfer gewillt ist, diese Eintragung nach §21 Stzvo durchzuführen und zur Abnahme auch wieder zu diesem bestimmten hinzugehen, dann steht einer Zulassung/Eintragung nix im weg.