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Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 21:52
von Andy-hbs
ich wollte bei mir dei vorderen seitenscheiben tönen 30% sind erlaubt nun könnte ich mir die scheiben zu 18% tönen lassenaber wer trägt das ein?@ Paler kann das sein das deine getönt sind?
Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 21:59
von halbi
hab mal bei bei cfc nachgefragt, und die sagten, dass das frontscheibentönen generell nicht erlaubt ist.
Verfasst: Mi 11. Jul 2007, 22:02
von Andy-hbs
ich will ja auch erst mal die seitenscheiben die frontscheibe kommt später und außerdem fällt das vorne nich ganz so dolle auf wie an den seitenscheiben
Verfasst: Do 12. Jul 2007, 00:10
von halbi
meinte natürlich die seitlichen
Verfasst: Do 12. Jul 2007, 08:02
von flow
beim paler ists natürlich ohne tüv. auch sind 30% nicht erlaubt. das sind viel weniger.
Verfasst: Fr 13. Jul 2007, 15:26
von Andy-hbs
aslso ich habe mich erkundigt und eine normale (nich getönte) scheibe hat eine lichdurchlässigkeit von 90-85%und sie muss eine lichtdurchlässigkeit von mindestens 70% habenwenn jetzt eine einbruchsschutzfolie drauf kommt (die keine tönung enthält) dann sollen die 70% schon erreicht seinalso geht das mit dem tönen garnichtaber egal wenn ich einmal eine idee habe dann wird die auch umgesetzt
Verfasst: Fr 13. Jul 2007, 15:50
von masterofghost
naja denn darf halt nur nichts passieren^^ und is ja auchimmer die sache wie gut siehst du dennn och im dunkeln?? auch wenns nur 18% sind. würd mich glaub ich störn...
Verfasst: Fr 13. Jul 2007, 16:07
von Andy-hbs
ich bin bei einem mitgefahren der 18% getönt hatdas erstaunliche is das man im dunkeln noch nahezu perfekt durchgucken kann
Verfasst: Fr 13. Jul 2007, 16:32
von Hylantra
wenn du an die richtige Person bei einer Polizeikontrolle kommst,wird dein Wagen sofort aus dem Verkehr gezogen, oder du hast Glück und fährst ein paar Jahre damit ,wenn du diesem Herrn nicht begegnest.