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Verfasst: Di 26. Jun 2007, 14:11
von Devasti
Mal ne Frage,um das Kit mit Gutachten einzutragen, ist dies nach §19 oder nach §21?
Verfasst: Di 26. Jun 2007, 15:27
von flow
da papiere dabei sind, brauchst du keinen §21, einzelabnahme.
Verfasst: Mi 27. Jun 2007, 06:58
von Devasti
ah ok, supi.
Verfasst: Mi 27. Jun 2007, 11:31
von Accent Turbo
wenn du es für den Lc willst glaube ich gibt es keines mehr !Ansonsten gibt es beim WRC Spoiler mittlerweile Probleme zwecks der Eintragung ! Der Spoiler steht über alle Säulen hinaus und ist unzulässig !
Verfasst: Mi 27. Jun 2007, 11:35
von Elantra
solange der spoiler nicht breiter wie die fahrzeugbreite ist und er hinten nicht übersteht, gibt es keine Probleme mit dem TÜV. Das hat nix mit den Säulen (ABS) des Autos zu tun.
Verfasst: Mi 27. Jun 2007, 12:24
von Accent Turbo
Doch hat es, da der spoiler wie schon beschrieben überstehet !
Verfasst: Mi 27. Jun 2007, 12:53
von flow
der geht nicht breiter raus als diene spiegel. und darauf kommt es an.
Verfasst: Mi 27. Jun 2007, 15:00
von Elitefighter
Rischtig
Verfasst: Mi 27. Jun 2007, 17:42
von Andy-hbs
spiegel werden glaub ich nich mit in dei fahrzeug breite einbezogenmein spoiler steht 5mm in der fahrzeuglänge drin und ist nich breiter als die karosserie is aber breiter als die c-säuleund es gab kein problem beim eintragen!