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Verfasst: Di 16. Sep 2003, 21:28
von Sandmann
Auf der Heckscheibe ein gesandstrahltes Bild (erlaubt oder nicht) ??? und was sagt der Tüv dazu ???Mfg Sandmann
Verfasst: Di 16. Sep 2003, 21:40
von Grottenolm
Moin Lars,was willst du dir denn drauf-sandstrahlen lassen (Bild von Garfield - Scherz)?PS: bin übrigen am 26. bei Carsten wegen dem LED-Umbauevtl. kommt ihr ja auch, wenn noch was bei euch zu tun ist
Verfasst: Di 16. Sep 2003, 22:17
von Sandmann
wollte mir ein drachen draufmachen lassen ...
Verfasst: Do 25. Sep 2003, 22:36
von Sebs_Coupe
Laut meines Wissens brauchst du dafür weder ne ABE noch ein TÜV-Gutachten.Darf dir halt nicht die Sicht nach "hinten" rauben...
Verfasst: Fr 26. Sep 2003, 01:05
von Erazor
Hi hab mal meinen Kaffee-Trinkenden-Autobahn-Polizisten-Freundgefragt, der meinte dazu folgendes!Ein gesetzt dagegen gibt es nicht es dürfen aber nur max 40% der Heckscheibe Verklebt sein!Es darf deine Sicht nach hinten nicht hindern!Und der Aufkleber darf andere Verkehrseilnehmer nicht behindern????Wie soll ein Aufkleber andere Autofahrer behindern?Wenn sie Spiegeln meinte er, das ist so als ob du mit Nebelschluß leuchte fährst!Übrigens kann die Bullizei im Engsten fall von dir verlangen das du denn Heckscheiben Aufkleber entfernst!Wenn er deine Sicht nach ausen behindert oder einen Rechtswiedrigen Inhalt enthält Z.B: Irgendwelche Verbotenen Zeichen oder schriften wie es unsere nazi freunde eben tun!Aber Ansonsten Gilt keine Gesetzte wegen Heckscheiben Aufklebern!Hoffe konnte helfen!Mfg Erazor
Verfasst: Fr 26. Sep 2003, 05:51
von Accent-Evo2
so weit ich weiß darf die komplette heckscheibe zu sein, wenn du einen rechten seitenspiegel hast und es nicht spiegelt, bin mir aber nicht 100% sicher.MFGChristian
Verfasst: Fr 26. Sep 2003, 06:38
von crazymgh
Morgen!das mit 100% klingt, wenn man darüber nachdenkt, logisch. da gibts ja die ganzen kleinen lieferwagen und auch zu lieferwagen umgebaute pkws, bei denen die hinteren seitenscheiben und heckscheiben komplett zu sind.was ich allerdings nicht weiß, ob die dann noch als personenkraftwagen zugelassen werden können, oder ob die dann als lieferwagen zugelassen werden.mfgcrazymgh
Verfasst: Fr 26. Sep 2003, 08:34
von Sandmann
Hallo ErazorDas Problem ist ja,daß es um ein gesandstrahltes Bild geht welches ich bei nichtgefallen der Polizei leider nicht abziehen kann .Dachte ,daß es vielleicht Probleme wegen der Stabilität der Heckscheibe geben könnte(wobei die Oberfläche ja nur leicht angerauht wird).P.s. Danke für den Eintrag ...mfg Sandmann
Verfasst: Fr 26. Sep 2003, 09:18
von Accent-Evo2
der scheibe macht das nichts, ich kenn einen der sowas auch hat und die scheibe ist ganz! also ist nur das problem mit der polizei, aber ich weiß leider auch nicht genau, frag doch mal beim tüv!MFG
Verfasst: Fr 26. Sep 2003, 09:33
von Fred
Was ähnliches war schonmal Diskussionsgrund in einem anderen Thread... Wenn man was transportiert, dann darf der Rückspiegel ja auch verdeckt sein (Also ne Vitrine aufm Rücksitz oder so). Aber der TÜV hat manchmal ne seltsame Auslegung... sprich ihn halt so an: "Ist so ein Sandstrahlbild erlaubt?" und wenn er sagt: "Nein, weil man nichtmehr hinten rausschaun kann" dann fragste warum man dann halt bei nem Umzug o.ä. große, die Sicht durch den Rückspiegel verdeckende Gegenstände transportieren darf. Dann poste mal hier bitte seine Antwort dadrauf.