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Verfasst: Mi 18. Apr 2007, 11:11
von apfelschorle
Hallo,hat schon mal wer von Euch den alten grauen Lappen in so einen Scheckkarten-EU-Schein umgetauscht? Kostet ja immerhin 24,- €, ob sich das lohnt?Schorle

Verfasst: Mi 18. Apr 2007, 12:56
von equi
nö - wozu denn ? nur damit du ne Plastikkarte hast !? o.Oder alte Fetzen hat doch weiterhin gültigkeit, also würde ich es nich einsehen 24€ dafür zu blechen...MfG

Verfasst: Mi 18. Apr 2007, 13:59
von paedder
Spar das Geld lieber. Ist wie mit den Umwelt-Plaketten. Beim TÜV lachen die dich aus, wenn du dir so ein Teil kaufen willst. Die sagen selber, dass man sich das Geld lieber erst mal sparen soll und erst investieren soll, wenn es nicht mehr anders geht. Daher -> Das Geld schön auf dem Konto parken

Verfasst: Mi 18. Apr 2007, 20:36
von DaveX
Du büßt nur ein.Frag mal einen Fahrschullehrer, was du alles mit der Klasse 3 fahren darfst und was mit B Ich sag nur eins 7,5t.....Anhänger ..... usw.Behalte den alten

Verfasst: Mi 18. Apr 2007, 21:29
von Apollo13
QUOTE (DaveX @ 18 Apr 2007, 21:36 ) Du büßt nur ein. falsch - du darfst NICHT herabgesetzt werden - dann bekommst du die nächstbeste klasse!

Verfasst: Mi 18. Apr 2007, 22:01
von EricTwo
QUOTE falsch - du darfst NICHT herabgesetzt werden - dann bekommst du die nächstbeste klasse!genau so ist es.Allerdings muss man der Tussi bei der Führerscheinstelle auch ganz genau auf die Finger schauen, es ist schon häufig vorgekommen, das Klasse-3 besitzer dann plötzlich nicht mehr Fahrzeuge über 3.5 Tonnen fahren durften (laut Plastikkarte).Nen paar bekannte haben das schon durch, und die Vögel aufm Amt fühlen sich natürlich immer im recht und haben alles richtig gemacht.

Verfasst: Mi 18. Apr 2007, 22:12
von gMan
Ich hab die Plastikkarte seit ca. 6 Jahren oder so.Musste die damals nehmen weil ich mein Motorradführerschein auf offene Leistung umgetragen hatte.Wurde auch alles ordentlich übernommen, also nix mit herabsetzung.

Verfasst: Fr 20. Apr 2007, 19:55
von Romiman
Auf der Plastikkarte ist Klasse B nur bis 3,5 T.Wer ihn umschrieben ließ, bekommt die Klasse bis 7,5t auch wieder mit, aber zeitlich beschränkt!5 Jahre nach der Umschreibung ist eine ärztliche Pflichtuntersuchung fällig! Ansonsten verfällt sie, dann ist bei 3,5t Schluß!Also: Behalt den rosa / grauen Lappen!

Verfasst: Fr 20. Apr 2007, 20:11
von EricTwo
QUOTE Wer ihn umschrieben ließ, bekommt die Klasse bis 7,5t auch wieder mit, aber zeitlich beschränkt!5 Jahre nach der Umschreibung ist eine ärztliche Pflichtuntersuchung fällig! Ansonsten verfällt sie, dann ist bei 3,5t Schluß!wenn behauptungen und vermutungen aufgestellt werden, dann bitte richtige ....Eine besondere Umtauschverpflichtung besteht für Führerscheininhaber, die im Rahmen des Führerscheins der Klasse 2 Lastkraftwagen führen und das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Führerscheinklasse 2 erlischt mit dem 50. Lebensjahr und muss in den neuen EU- Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Dabei müssen Sie, neben den oben aufgeführten Unterlagen, zusätzlich noch folgende Bescheinigungen vorlegen....Diese Regelung gilt auch für Inhaber des Führerscheines der Klasse drei, wenn Sie Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in Verbindung mit einem Anhänger führen wollen und diese Kombination mehr als 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat, oder wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher ist als das Leergewicht des ziehenden LKW.Dass das Führen von Fahrzeugen bis 7.5t zulässiges Gesamtgewicht mit dem EU-Führerschein nach 5 Jahren bei Umschreibung entfällt, ist schlichtweg falsch , diese Regelung gilt für Fälle wie oben erwähnt.