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Verfasst: Mi 28. Mär 2007, 23:54
von Bullet junior
also wegen eintragung ist kein problem sobald du kein sport esd drann hast!also ich habe noch ein universellen da!mit ein material gutachten!mfgandy
Verfasst: Do 29. Mär 2007, 00:04
von Gotcha84
mhh hat nicht geklappt mit kein problem .....
Verfasst: Do 29. Mär 2007, 11:17
von maxi122
QUOTE (Bullet junior @ 28 Mär 2007, 23:54 ) also wegen eintragung ist kein problem sobald du kein sport esd drann hast!also ich habe noch ein universellen da!mit ein material gutachten!mfgandy falschman kann auch beides eingetragen bekommen.elite hat meine ich den Twister bei sich eingetragen
Verfasst: Do 29. Mär 2007, 11:28
von Don Flocke
QUOTE (maxi122 @ 29 Mär 2007, 12:17 ) elite hat meine ich den Twister bei sich eingetragen DJ, ich und sicher einige andere auch...
Verfasst: Fr 30. Mär 2007, 00:56
von uhlnull
Hallo,also ich habe vor, mir von GTG eine Auspuffanlage links - rechts anfertigen zu lassen. Ich hab diese Woche das Carcept (
http://www.carcept.com/basickit/hyundai.htm) Bodykit fertig angepasst - jetzt kommt das H&R Cupkit rein und die Zimmermann Sport Bremsscheiben sowie der ATH Heckspoiler, Distanzscheiben und ne neue Kupplung... Nur steh ich ultra auf richtig Motorensound, momentan hab ich (nicht eingetragen - gefährlich wegen den Grünen...) ein CAI drin - meiner Meinung nach geiler Sound dafür dass der Auspuff noch Serie is. Allerdings will ich ja wie gesagt ne neue Auspuffanlage. Wie mach ich das jetzt, dass ich Sportluftfilter + Auspuffanlage fahren darf? Zuerst den Auspuff eintragen, dann den Luftfilter? Andersherum?? Vorallem: Kennt jemand einen beim TÜV der das überhaupt einträgt - wie ich gelesen habe haben ja mehrere beides eingetragen hier im FOrum! Wäre echt für eure Tipps dankbar, weil ich finde Luftfilter sollte nicht Serie sein wenn sonst ALLES am Auto gemacht is Mfg Alex
Verfasst: Fr 30. Mär 2007, 09:12
von wardriver
Also wenn ich jetzt richtig informiert bin, geht beides schon. Nur nicht mit den einzelnen Gutachten/ABEs/was-auch-immer. Also der TÜV kann dir beides zusammen nicht auf dieser Grundlage eintragen, sondern muss eine Geräuschmessung durchführen und dann eine Sondereintragung vornehmen. Aber da können die Spezialisten sicher mehr zu sagen.