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Verfasst: Do 22. Feb 2007, 14:56
von Accent Turbo
Hallo, ich möchte ein Wertgutachten von meinen Hyundai accent Lc erstellen lassen !Damit ich im Falle eines Falles nicht nur den Schwackewert wieder bekomme !z.B. mir fährt einer rein, oder die Karre wird geklaut !Habe solche Gutachten bestand vor Gericht ??Was sind die Kosten für diese Gutachten und wo kann man sie erstellen lassen ??Danke

Verfasst: Do 22. Feb 2007, 15:08
von MrBrown
QUOTE (Accent Turbo @ 22 Feb 2007, 14:56 ) Hallo, ich möchte ein Wertgutachten von meinen Hyundai accent Lc erstellen lassen !Damit ich im Falle eines Falles nicht nur den Schwackewert wieder bekomme !z.B. mir fährt einer rein, oder die Karre wird geklaut !Habe solche Gutachten bestand vor Gericht ??Was sind die Kosten für diese Gutachten und wo kann man sie erstellen lassen ??Danke die DEKRA bietet das an... würde da mal anrufen... mein chef hat mal eins für seinen oldtimer anfertigen lassen... ich glaub die kosten lagen bei 200 EURO aber das kann ich dir nicht mehr genau sagen... er ist auch grad weg, sonst würde ich ihn mal fragen...EDIT:wie das mit der werthaltigkeit beim diebstahl aussieht weiß ich nicht... aber ich denke das sagt nicht viel aus...

Verfasst: Do 22. Feb 2007, 15:27
von Apollo13
QUOTE (MrBrown @ 22 Feb 2007, 15:08 )wie das mit der werthaltigkeit beim diebstahl aussieht weiß ich nicht... aber ich denke das sagt nicht viel aus...doch genau dafür ist es ja gilt aber leider nicht sehr lange muss - wenn ich mich nicht irre - jedes jahr erneuert werden - ich habe damit mal böse erfahrungen gemacht - nachdem ich meine audi sport quattro - neu aufgebaut und gelackt hatte dachte ich mir ein wertgutachten ist angebracht - damals 10k DM reingesteckt - und zwei tage später wurde ich - vor einer roten ampel stehend - von einem vw - lt28 - in die seite grammt.mann unterstellte mir / uns (unfallgegner) versicherungsbetrug und ließ ein erneutes gutachten - von dem schrotthaufen der vorher mein auto war - machen.aber kam in etwa das gleiche raus - war ja auch koscher - so bin ich seinerzeit wenigstens nicht ganz leer ausgegangen

Verfasst: Do 22. Feb 2007, 15:42
von Don Flocke
ich erlaub mir mal, den Thread ins Allgemeine zu schieben, ist ja kein wirklicher Smalltalk.

Verfasst: Do 22. Feb 2007, 16:46
von Accent Turbo
@appolo genau darum geht es !Wenn mir ein auf mein Heck fährt bekomme ich vieleicht 350 Euro wieder!Es hat aber in Kosten ca. 650 gekostet !

Verfasst: Do 22. Feb 2007, 18:27
von maxi122
im endefekt bekommt man doch nur das um das auto wieder in orginalzusatnd zu versetzen. und dieser entspricht dem zustand vor dem tuning.bei totalschaden wird nach schwacke liste abgerechnet

Verfasst: Do 22. Feb 2007, 18:29
von Accent Turbo
und genau darum will ich Gutachten machen !Sonst bringt es ja nichts !Mir fährt einer rein und dann bekomme ich 3,5 T!

Verfasst: Do 22. Feb 2007, 19:47
von DaveX
QUOTE im endefekt bekommt man doch nur das um das auto wieder in orginalzusatnd zu versetzen. und dieser entspricht dem zustand vor dem tuning.bei totalschaden wird nach schwacke liste abgerechnetBei einem Gutachen und natürlich der Angabe bei der Versicherung eben nicht. Wer hier mehr als nur ein paar Felgen und Fahrwerk investiert hat, der sollte so ein Gutachten in betracht ziehen. Hier wird dann bei der Schadensbegutachtung (nach einem Unfall) vom Schätzwert des gültigen Gutachens ausgegangen und nicht vom allgemeinen Zeitwert des Fahrzeugs. Bei Hifianlagen reicht es die Quittungen der Gerätschaften bei der Versicherung mit vorzulegen. Einige versicherungen ersetzen nur Radio und Lautsprecher, bei Diebstahl und das dann auch nur bis zu einem bestimmten Wert.z.b. Ist meine Anlage (geschätzter Wert 1.800€ lt. Vers.) mit versichert für einen Aufpreis von knapp 15€ bei der TK.

Verfasst: Do 22. Feb 2007, 19:47
von HoffisRenner
*klugscheißermodus an* Originalzustand ist nicht der Zustand des Herstellers sondern definiert vielmehr den Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall. Damit sind die Tuningmaßnahmen mit inbegriffen, aber um das nach zuweisen braucht man eben ein Wertgutachten, dass leider regelmäßig (mindestens 2jährlich) aktualisiert werden muss und es hat auch Bestand vor nem Gericht oder bei Diebstahl, wie sonst soll man einen höheren WErt seines Fahrzeugs gegenüber anderen nachweisen *klugscheißermodus aus*

Verfasst: Do 22. Feb 2007, 22:14
von halbi
wenn mir jemand etwas zerstört, muss er mir das ersetzen, was dessen neuanschaffung kostet.z.b bei 1000€ felgen will ich ja die ersetzt ,und nicht den gegenwert der werksdinger haben. ist ja mein eigentum.