Seite 1 von 1

Verfasst: Di 13. Feb 2007, 23:57
von thuglife
Hi Leute,ich schilder kurz den Sachverhalt.Ich habe eine Mussa Auspuffanlage an meinem Coupe verbaut, wir ihr vielleicht wisst, hängt die Anlage seehr tief. Ich habe ohne Tieferlegung eine Bodenfreiheit von 10,5 cm zum niedrigsten Teil der Auspuffanlage (ich glaub das ist die Verbindung zwischen re und li).Nun wurde sich ein KW Gewindefahrwerk angeschafft und jetzt steh ich vor dem Problem. Das Fahrwerk muss um mindestens 3,5 cm runter, sprich 10,5 cm - 3,5 = 7 cmIm Gutachten hab ich allerdings was von mind. 8 cm Bodenfreiheit gelesen.Meint ihr ich bekomm das eingetragen oder gibt es eine Möglichkeit den Auspuff höher zu hängen oder abzuändern?Könnte auch auf Wunsch Bilder machen.

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 11:10
von Krebskolonist
naja du kannst bevor du das fahrwerk einträgen lässt es genau auf die mindesthöhe stellen und danach wieder runterdrehen. Nur bei so wenig Platz kann es leicht passieren das du hängen bleibst, dann ist der Auspuff kaputt...

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 11:35
von Andy Y
Wie gesagt, je nach Tüver kriegst das eingetragen.Beim nachträglichen runterdrehen erlischt übrugens wieder die Betriebserlaubniss.

Verfasst: Mi 14. Feb 2007, 20:06
von shifty
QUOTE (thuglife @ 13 Feb 2007, 23:57 ) gibt es eine Möglichkeit den Auspuff höher zu hängen oder abzuändern? im prinzip ja, aber dann kann es gut sein dass der endtopf gegen den unterboden sschlägt bei erschütterungen oder "wildem" fahrstil musst halt mal schauen was du da für nen abstand zu festen teilen hast (achse usw.), dann kannst du entscheiden ob man die halter abflext (kürzt) oder ob man nicht einfach kürzere und härtere auspuffgummis montieren kann (das wär natütlich die einfachste alternative!)