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Verfasst: So 5. Nov 2006, 18:14
von flow
kleine vorgeschichte:meiner schwester hat ein opa die vorfahrt genommen (klassisches rechts vor links), die front von meinem alten r19 abgesäbelt und ist abgehauen.die polizei haben ihn kurz darauf aber geschnappt und da es zeugen gab spricht einiges gegen ihn.nun hängt ihm folgendes an:sachschaden mit fahrerflucht, körperverletztung und er behauptet eben,dass er es nicht war.dass beide autos schrott sind und er von mehreren zeugen gesehen wurde sieht er nicht ein.soviel dazu. alle beweise gegen ihn, versicherung will nicht zahlen und will nun einen gutachter schicken.mein gutachter hat sich den wagen angeschaut und hat aufgrund der wenigen km, etwas über 51.000 bei bj 92 den schaden auf knappe 1500€ gesetzt.nun will die versicherung vom gegner einen gutachter schicken. klar dass der das so sehen wird, dass der wagen einen totalschaden hat und am ende kaum geld über bleibt.nun hab ich gehört, dass bei einem schaden von über 1000€ (kamen von damals 2000dm) keine gegnerische versicherung das recht hat einen gutachter zu schicken. diese infos kommen von einer anderen versicherung.meine frage: wo genau steht das offiziell und wer kann mir genaue infos geben?
Verfasst: So 5. Nov 2006, 18:19
von shifty
ich kann dir da nicht weiterhelfen, aber diese seite empfehlen.
Verfasst: So 5. Nov 2006, 18:40
von ferry
letztendlich sollte das ein unabhängiger gutachter beurteilen, aber wie man das in die wege leitet, k.a....ich fürchte mal fast daß sowas über ein gericht laufen muß...
Verfasst: So 5. Nov 2006, 20:12
von HoffisRenner
Das stimmt glaub ich nicht, hab letzte Woche auf VOX bei Auto Motor und SPort TV (denen kann man ja halbwegs glauben) gesehen, dass die Versicherungen auch schon bei Bagatelschäden, dass Recht haben, nen Gutachter einzuschalten, diese 2000 euro Regelung wird meistens wegen der Kosten von den Versicherungen selbst vorgeschlagen. Aber mal was anderes, wenn der das leugnet und ihr ihn anzeigt, geht das ja irgendwann vor gericht und dann hat er erst recht keine Chance. Sone Vögel sind immer die bestern, Fahrerflucht und dann noch leugnen. Könnte kotzen bei sowas und wünsch Euch viel ERfolg
Verfasst: So 5. Nov 2006, 20:59
von equi
genau@HoffisRenner!Noch dazu kommt das er ja von der Polizei angehalten wurde und somit gestellt wurde, einem Beamten wird vor Gericht schon mehr geglaubt als einer Versicherung bzw. eines etwas älteren Herren Mein Rat:Zeigt ihn an!
Verfasst: So 5. Nov 2006, 21:06
von flow
das ist getan. aber das verhindert nicht, dass ein gutachter von dem kommt.
Verfasst: So 5. Nov 2006, 21:41
von EricTwo
QUOTE nun will die versicherung vom gegner einen gutachter schicken. klar dass der das so sehen wird, dass der wagen einen totalschaden hat und am ende kaum geld über bleibt.na und? dann bekommste eben den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Wo ist das Problem?? Im übrigen gilt in deinem Fall eh die 130%-Regelung, von daher ist dein Fahrzeug so oder so Totalschaden.... QUOTE aber das verhindert nicht, dass ein gutachter von dem kommtWarum so ne Angst? Man könnte fast meinen, du hättest was zu verbergen oder willst kapital daraus schlagen.... mfg
Verfasst: So 5. Nov 2006, 21:42
von Rolle
Also die gegnerische Versicherung kann soviele Gutachter schicken wie sie will,letztendlich hast du als Geschädigter die freie Wahl des Gutachters,und ob die gegnerische Versicherung will oder nicht sie muss sich an dieses Gutachten halten.Egal ob das ganze hinterher vor Gericht landet oder nicht.
Verfasst: So 5. Nov 2006, 21:44
von EricTwo
QUOTE Also die gegnerische Versicherung kann soviele Gutachter schicken wie sie will,letztendlich hast du als Geschädigter die freie Wahl des Gutachters,und ob die gegnerische Versicherung will oder nicht sie muss sich an dieses Gutachten halten. Nur zur hälfte richtig.....
Verfasst: So 5. Nov 2006, 21:54
von Rolle
Dann klär uns mal richtig auf denn ich hatte das Thema erst vor vier Wochen als das Auto von meiner Frau zuammengeschoben wurde