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Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 17:21
von kawa846
Hi Speedy,genau das wollte ich dir gerade vorschlagen,eine Beschwerde bei Hyundai-Deutschland,ich fahre auch ein EU-Facelift,bei der ersten Wartung,mußte ich an mein Händler 7,50€ Mobilitätalso für ein Jahr Garantie bezahlen,sollte in dem Jahr 05.2006-05.2007ein Garantiefall sein,wirds Bezahlt,würde ich die Mobilität,also die 7,50€nicht Bezahlen,habe ich kein Garantieanspruch,gruß Horst

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 18:08
von EricTwo
QUOTE würde ich die Mobilität,also die 7,50€nicht Bezahlen,habe ich kein Garantieanspruch, Komisch, laut Anweisung von HMD darf die Mobilitätsgarantie NICHT berechnet werden,und schon garnicht wenn sich das Fzg. in der Werksgarantie befindet, sondern wird dem Kunden bei der Wartung eingeräumt. Kostenlos!Warum lasst ihr euch alle eigentlich immer über den Tisch ziehen? Versteh ich net ....QUOTE Allerdings ist im Serviceheft auch eine Garantieneuauflage mit Stempel etc. aufgeklebt. Die Werkstatt weigert sich weil der Händler eine Jahresinspektion nicht gemacht hat! Bei einem Neuwagen? RE-Importe sind keine Neuwagen in dem sinne, da schon mal zugelassen.Ersichtlich am Unterschied zwischen Garantiestart und Erstzulassung die im Fzg.-Schein steht wie du sicher schon festgestellt hast.Wenn dein Fahrzeug laut Serviceheft einen Garantiestart von 2004 hat, hätte demzufolge in 2005 eine Inspektion stattfinden müssen, klingt zwar komisch, ist aber so, da ja schon mal zugelassen. Ist dies nicht der Fall, verlierst du aber trotzdem nicht den "Garantieanspruch" sondern er sinkt lediglich auf 2 Jahre Sachmangelhaftung, was natürlich blöd ist, wenn der Garantiestart 01/2004 war, in diesem Falle hätte der Händler zwar richtig gehandelt, aber im sinne der Kundenzufriedenheit sich völlig unkooperativ verhalten, Servicewüste Deutschland eben. Deinen vollen Garantieanspruch erlangst du ganz einfach wieder, indem die erste Jahresinspektion nachgeholt wird. QUOTE Der Händler selbst hat mich dorthin geschickt, weil alle Stempel stimmen.Kann ich grad nicht nachvollziehen. Wenn alle Stempel stimmen, warum weigert er sich dann, die notwendigen Reparaturen durchzuführen? mfg

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 18:25
von kawa846
@EricTow,wer kann mir denn Auskunft geben,dass es nicht Rechtens ist 7,50€ zuverlangen,Hyundai-Deutschland oder ...... ?die Firma wo ich war,hat erst seid 10.05 Hyundai Vertretung,gruß Horst

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 18:46
von EricTwo
QUOTE wer kann mir denn Auskunft geben,dass es nicht Rechtens ist 7,50€ zuverlangen,Hyundai-Deutschland oder ...... ? Ja, wenn es um die Mobilitätsgarantie geht, wo du so ne blaue Karte bekommst.Aber meines wissens, darf es dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden. mfg

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 18:49
von kawa846
QUOTE (EricTwo @ 20 Okt 2006, 19:46 ) Ja, wenn es um die Mobilitätsgarantie geht, wo du so ne blaue Karte bekommst.Aber meines wissens, darf es dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden. mfg ja Eric,ich habe eine Blauekarte bekommen,gruß Horst

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 18:56
von EricTwo
QUOTE ja Eric,ich habe eine Blauekarte bekommen, Dann darf er es nicht weiterberechnen. Weiss ihn darauf hin, das es in der jeweiligen Info in ganz dicken Fettgedruckten Buchstaben steht, das er es NICHT an den Kunden weiterberechnen darf. :-) mfg

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 19:05
von kawa846
@Eric,habe gerade ebend mal auf die Karte gesehen,da steht,Langzeit-Mobilitätsservice Deutschland 0611-7320100,wenn ich da mal Anrufe,können die mir sagen,ob es Rechtens ist,einen Betrag zu verlangen,gruß Horst

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 19:25
von EricTwo
QUOTE wenn ich da mal Anrufe,können die mir sagen,ob es Rechtens ist,einen Betrag zu verlangen, Nein können sie nicht. Ein Anruf bei HMD ist in diesem falle wirksamer.