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Verfasst: Di 26. Sep 2006, 19:51
von HoffisRenner
Nabend, da mein Auto ja nun bald drei Jahre alt wird muss ich ja demnächst zum TÜV. Auf meiner Plakette steht 11/06. Muss ich jetzt im November zum Tüv, oder muss dass bis zum November erledigt sein, also muss ich schon im Oktober?
Verfasst: Di 26. Sep 2006, 19:58
von FraRonx
Das heisst, dass dein TÜV bis zum 30.11.06 gültig ist.Wenns mal ein par Tage drüber liegt, dann haben die sich meistens auch noch nicht so. Man sollte es aber nicht übertreiben.
Verfasst: Di 26. Sep 2006, 22:12
von Oguz1986
Also wenn man z.b. TÜV um einen Monat überzieht, dann muss man glaub ich 15 € nochmal zahlen, weil man es überzogen hat.In deinem Fall wäre es besser, wenn du es bis ende november erledigt hast.
Verfasst: Di 26. Sep 2006, 22:32
von apfelschorle
evtl. kann es sinnvoll sein, einige Wochen vor dem Ende der Garantiezeit die Kiste vom TÜV durchchecken zu lassen ...
Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 16:44
von HoffisRenner
@apfelschorle, danke für den Hinweis, weil im November auch die Garantie rum ist, werd ich vielleicht schon ende oktober hinfahren, dann kann man ncoh was machen lassen,
Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 16:54
von seho
steht das nich irgendwo in den papieren ? das muss doch irgendwo vermerkt sein, oder ? auf meiner plakette steht 2009. ist kein neuwagen mehr
Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 17:48
von Isrid
Wenn die HU zu spät gemacht wurde, wird die Plakette rückwirkend vergeben. Wenn du z.B. im September die HU machen mußtest, aber erst im November hingehst, bekommst du die Plakette trotzdem nur bis September.Wenn die HU um 2-4 Monate überschritten wurde, gibt es ein Verwarnungsgeld über 15€4-8 Monate: 25€Mehr als 8 Monate schlagen dann auch schon mit 40 € + 2 Punkten in Flensburg zu Buche.@sehoAuf der Rückseite des Fahrzeugscheins ist ein Stempel mit Unterschrift. Da steht drauf, wann man das Auto wieder vorführen muß
Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 18:03
von teletron
Die TÜV-Plakette od. AU- Plakettezeigt 11/06: (Sicherheitsprüfung gem. § 29 StVZO)Das bedeutet, dass diese am 30.11.06 ihre Gültigkeit verliert. Du kannst bis zu zwei Monate folgenlos diesen Termin überziehen. Ab zwei Monate Überschreitung kostet es dann 15.00 € Verwarnungsgeld. Bei mehr als zwei Monate kostet es 25,00 € Verwarnungsgeld u. bei mehr als 4 Monate bis 8 Monate Überschreitung kostet es 40,00 €. danach 75,00 € Bußgeld u. Punkte in Flensburg für den Halter. Aber nur wenn eine Feststellung ( Anzeige ) duch eine Ordnungsbehörde erfolgt. Eine spätere Prüfung verlängert jedoch nicht die nächste Ablauffrist, diese zählt immer vom Ablaufmonat der alten Plakette.Ausnahmen gibt es für Fz. mit Saisonkz., wenn die Sicherheitsprüfung während der stillgelegten Zeit abläuft.Noch eine Ausnahme bedeutet Mängelanzeige bei einer Polizeikontrolle nach Ablauf der Gültigkeit, dann muss das Fz. in der in der Mägelanzeige genannten Frist zur Sicherheitsprüfung vorgeführt werden.Euer Teletron
Verfasst: Mi 27. Sep 2006, 21:43
von Isrid
Wenn der abgemeldet ist, darfst du nicht mit dem Auto fahren. Ergo braucht das Auto auch kein Tüv.