Verfasst: Mo 18. Sep 2006, 21:51
kannste nicht so einfach wegmachen..die Autos die keine Seitenblinker haben haben entweder welche im Spiegel oder vorne die Blinkergläser haben eine Ausbuchtung wo man den Blinker auch definitv von der Seite sehen kann und wenn die blinker nicht von der Seite erkennbar sind bekommste normalerweise keinen TÜV trifft auch auf's SQP mit den "langen" Blinkern zukleiner Auszug...Bei ein- und mehrspurigen Fahrzeugen ist auf jeder Seite je eine Blinkleuchte vorne und hinten vorgeschrieben. Ausnahmen bestehen für einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Es müssen noch zusätzliche Blinkleuchten an den Außenseiten angebracht sein, sofern die Fahrzeuglänge mehr als 4 m und die Fahrzeugbreite mehr als 1,6 m beträgt. Bei vielen, vor allem größeren Fahrzeugen sind sie wegen der Ausfallsicherheit oder besseren Sichtbarkeit doppelt ausgeführt. Bei einigen Limousinen sind die zusätzlichen Blinkleuchten in die Außenspiegel integriert.In Europa ist gelbes Licht für den Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben. Beim Einschalten blinkt er in Deutschland nach § 54 der StVZO auf der jeweiligen Seite phasengleich mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (= 90 Impulse ± 30 Impulse pro Minute). Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld – z. B. am Armaturenbrett – in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine grüne Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden (bei Motorrädern meist akustisch).hier mal nen Bild was ich mit Ausbuchtung meine