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Verfasst: Mi 28. Jun 2006, 21:15
von Stiedel
hallo,also ich denke mal der Händler ist raus aus der Geschichte, da ja der Kaufvertrag unterschrieben war. Wenn dein Freund eine Teilkasko abgeschlossen hat, wird der Schaden von der Versicherung reguliert.Grüsse
Verfasst: Mi 28. Jun 2006, 21:40
von EricTwo
QUOTE Wenn dein Freund eine Teilkasko abgeschlossen hat, wird der Schaden von der Versicherung reguliert. Genau , und wenns ein Totalschaden ist (was wir nicht wissen, da du uns nicht verrätst was für ein Coupé es ist) bekommt er den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert von der Versicherung, und den Restwert dann vom Restwertkäufer. Also kurz und knapp, wenn eine Teilkasko besteht, dann keinen Kopp machen, ansonsten ganz einfach Pech gehabt. Warum sollte der Händler dir das Geld wieder geben für ein Fahrzeug das du gerade gekauft hast und 2 Minuten später vom Hagel zerschossen wird?? Solltest du keine Teilkasko haben, kannst du nur hoffen das dein Händler dich mega dolle lieb hat, und den Schaden über seine Versicherung reguliert. mfg
Verfasst: Mi 28. Jun 2006, 22:08
von Primax
Handelt es sich um ein Neufahrzeug? Wenn ja bieten die meisten Versicherer eine Neuwagenklausel in der TK/VK an, die in den ersten 6 bis 12 Monaten nach Erstzulassung die Erstattung das kompletten Fahrzeugpreises enthält. Bei Totalschaden versteht sich.
Verfasst: Mi 28. Jun 2006, 22:38
von Elantra
Da er ja das Auto gerade erst abgeholt hat, wird es ja wahrscheinlich mit der Doppelkarte der Versicherung angemeldet worden sein. Naja am besten mal dann mit der Versicherung reden. Und dann halt eben mind Teilkasko abschliessen (ohne SB, mit brauchst nicht, sind nur ein paar € im Monat wo du sparst). Er geht dann auch nicht mit den Prozenten hoch.Echt ärgerlich das Ganze. Aber wie die anderen schon gesagt haben: Der Verkäufer ist wohl raus aus der Sache. (Denke ich)Ich hoffe für ihn, dass der Schaden reguliert wird.Mein Beileid.
Verfasst: Mi 28. Jun 2006, 22:56
von Sucatan
Weiss nicht wie's in Deutschland ist, aber bei einem Autokauf hat man in der Schweiz automatisch während den ersten 2 Wochen Vollkasko bis man den neuen Versicherungsvertrag unterzeichnet hat. Musst mal nachfragen bei der Versicherung. Sofern du Teilkasko hast ist es sowieso kein Problem.Gabs bei dem Händler kein Dach wo man schnell drunter fahren konnte? Da müsste ja nicht nur das Coupé deines Freundes kaputt gegangen sein?
Verfasst: Do 29. Jun 2006, 12:15
von Handballgott
Also wenn er vom Hof fahren wollte und schon amtliche Kennzeichen dran hat ist er in der regel auch versichert da die Zulassung das auto nur Zulässt wenn auch eine Doppelkarte vorliegt !!!!!! somit ist das auto auch versichert soweit ich weiß.aber ruf einfach mal bei der versicherung an
Verfasst: Do 29. Jun 2006, 21:24
von Sucatan
QUOTE (Samantha85 @ 29 Jun 2006, 22:19 ) also, es hat sich gerade geregelt. mein freund bekommt sein geld zurück bzw der händler lässt es über seine versicherung laufen. gott sei dank... danke an alle die mir geholfen haben. ganz liebe grüßenoch mal zur info: er hatte nur eine haftpflicht zu dem moment (wollte noch vollkassko machen). glück das der Händle so reagiert.(er wollte als es angefangenhat zu hageln unter eine tankstelle fahren aber die war ruckzuck mit autos besetzt die auch schutz suchten) Na das ist ja super! In dem Fall wird jetzt das nächste Coupé bestellt?