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Verfasst: Do 6. Apr 2006, 06:26
von frosty
Hmm lustig.Also um eine LWR kommst du wohl nicht rum, ich weiss nicht genau in wie weit die in den Audi-Scheinwerfer integriert ist und man die mitnehmen kann.Die Waschanlage könnte dir aber unter umständen erspart bleiben da Auto <95.Aber was der TÜV zu Audi Parts in einem Hyundai sagt...Warte mal lieber ab, was die Profis sagen.

Verfasst: Fr 7. Apr 2006, 14:07
von AccentLantra
Must die eintragen. Ich hab aber keine Ahnung ob es viele Probleme gibt. Der einzige Fall, den ich mal in einer Zeitschrift gesehen habe wo auch was zum TÜV gesagt wurde, war ein alter VW-Caddy mit Rückleuchten vom Porsche 911. Die Rückleuchten an für sich waren da wohl nicht das Problem, der Typ hatte sie aber um 90 Grad gedreht und hochkant eingebaut --> Prüfer hat es eingetragen. Normalerweise brauchst du aber wohl ein Gutachten, zumindest dann, wenn du die Dinger drehst.Wie das mit scheinwerfern aussieht weiß ich nicht. Hab in Zeitschriften schon welche von Audi und BMW jeweils am Golf 3 gesehen, da wurde aber nie gesagt wie es da mit Eintragung aussieht.Ruf doch einfach mal beim TÜV an.

Verfasst: Fr 7. Apr 2006, 15:39
von gammelleiche
Naja ich wills mal so sagen: wenn man es grundsätzlich nicht eintragen müßte, dann dürfte man grundsätzlich auch alles damit machen. Z.B. die so weit kippen bist sie schräg nach hinten leuchten. Könnte Dir dann ja keine verbieten, weil es ja eintragungsfrei ist. Wird aber so nicht sein. Nie im Leben. Also heißt das Zaberwort "Lichttechnisches Gutachten" oder "korrupter TÜV-Prüfer".

Verfasst: Fr 7. Apr 2006, 17:23
von Oetz
@AccentLantra:war der caddy nicht so silber-blau, mit weißem/beigen leder? ich kenn die karre, die RL vom 911 sind schon geil, aber soweit ich weiß ist das fahrzeug in holland zugelassen!

Verfasst: Fr 7. Apr 2006, 19:16
von AccentLantra
@ Oetz:Könnte sein. War glaub ich ne Zweifarblackierung. Ist aber schon recht lange her. Der war glaub ich in der VW-Scene oder in der WOB. Ob Holland oder hier weiß ich nicht...