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Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 10:54
von Elantra
Hallo, ich hab mal wieder ein Anliegen, bzw 2.1. Darf man in sein Auto Tachoscheiben einbauen, auf denen die mph gross und die kmh klein stehen? link wie des aussieht:
http://cgi.ebay.com/ebaymotors/i328-01- ... 377QQrdZ12. In wie weit darf man eine Unterbodenbeleuchtung einbauen? Also, während der Fahrt darf man die net einschalten, aber ansonsten ja schon, oder. Wie ist denn da die Rechtslage?Schonmal danke für die Antworten.
Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 11:14
von flow
zu 1. solang der tacho geeicht ist und alles gut leserlich ist, ist da denk ich kein problem dabei.zu 2. nein. geht nicht, egal was der ein oder andere spezi sagt. außerdem siehts nicht wirklich toll aus
Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 11:34
von paedder
Gabs alles schonmal. Bitte Suche verwenden.Ausserdem komplett falscher Bereich.BITTE VERSCHIEBEN!!!
Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 16:15
von Nismo
2. seit vorletztem jahr komplett verboten, auch der anbau. 3/4 Punkte, Monate, Stilllegung im Extremfall....aussehen tuts trotzdem gut
Verfasst: Mi 8. Feb 2006, 20:32
von Elantra
Ich weiss, dass es der falsche Bereich ist. Kleiner fehler unterlaufen @ paedder.Dann lass ich das lieber mit der Unterbodenbeleuchtung, wenns nur ärger gibt macht des eh kein Spass.Und ob die Tachoscheiben geeicht sind weiss ich leider nicht. Kommen halt aus den USA und die nehmen des ja eh net so ernst. Naja, dann schau ich mal
Verfasst: Fr 10. Feb 2006, 16:30
von kidnik
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Verfasst: Fr 10. Feb 2006, 16:32
von kidnik
Unterbodenbeleuchtung ist nicht verboten, steht in keinem Gesetz das man es nicht anbauen darf bzw in Funktion setzen. Mein Dozent sag das übrigens auch und der ist Pol. Direktor Nur nicht während der Fahrt einzuschalten.Alles was an einem Auto angebaut ist muss funktionieren.Aber lasst trotzdem die Finger von es sieht scheiße aus.Keine Gewähr falls ein Kollege es nicht will und es abbauen lässt. (Ich würde es tun)
Verfasst: Fr 10. Feb 2006, 17:12
von Nismo
die wurden zusammen mit den Alu-Spoilern verboten, vor ca 2 Jahren war das glaub ich... Feb 2004.Davor durfte man sie anbauen, solange sie ein E zeichen hatten, jedoch musste sie ausgehen sobald man fährt, also betrieb im Stand(oder bei ausgeschaltetem motor ka) erlaubt bzw als Einstiegshilfe eintragbar. In der Gesetzesänderung wurde dann jedoch festgelegt, dass solche Lichter außerhalb des Fahrzeugs nichtmehr erlaubt sind, sie müssten im Innenraum sein sobald die Tür geschlossen wird, z.b. kann man sie an den Unterseiten der Türen anbringen.Ich verzichte zwar deswegen auch nicht auf meine UBB, aber während der Fahrt hab ich die eh nie an und beim TÜV kommen se immer runter.
Verfasst: Fr 10. Feb 2006, 17:18
von Krimpi
Hallo kidnik,diese Beleuchtung ist erlaubt, solange sie als Umfeldbeleuchtung (Coming-Home, etc.) ausgeführt wird. Dazu muß sie einighe Bedingungen erfüllen: indirekte Beleuchtung, nur bei stehenden Fahrzeug UND geöffneter Tür (wenn das Fahrzeug sich in Bewegung setzt, muß die Beleuchtung automatisch abschalten), ABE bzw. Teilegutachten. Geregelt ist das alles in den Tiefen der StVZO (ab §49 [glaube ich]) und ECE-R 48.Vertraue Deinem Dozenten, sie haben auch mal Recht. Wo sitzt denn der Dozent, Hannover?GrüßeKlaus
Verfasst: Fr 10. Feb 2006, 17:26
von kidnik
@ Krimpi danke für die Unterstützung so eine Mühe wollte ich mir aber auch net mache, da jetzt die Fragen kommen wie, wo, wann usw. Was machst du Beruflich ?