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Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 16:41
von kidnik
So, hier eine Zusammenstellung, diesmal zum Thema Bodenfreiheit:Bodenfreiheit bei Tieferlegung Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ? In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sinddie allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und Straßenbau anzuwenden.Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs. Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.Quelle: DEKRA .DEIn Österreich gilt das hier:Die Bodenfreiheit von 11 cm wurde mit Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, Zahl: 190500/8-II/B/5/00 vom 03.08.2000 endgültig in Kraft gesetzt. Darin wird festgestellt, daß eine geringere Bodenfreiheit als 11 cm nicht zulässig ist. Nach erfolgter Tieferlegung muß eine Schwelle mit einer Höhe von 11 cm und einer Breite von 80 cm mit dem mit Fahrer besetztem Fahrzeug mittig berührungslos überfahren werden können, wobei Karosserieteile aus elastischem Material unberücksichtigt bleiben. Für diese Teile gilt eine Mindestbodenfreiheit von 8 cm. Bei Schraubfahrwerken muß am Stoßdämpfer bei der Stellung, bei der die Bodenfreiheit von 11 cm gegeben ist, eine eindeutig sichtbare, unlösbare oder nur mit erheblichem Aufwand entfernbare Sicherung angebracht sein, die ein tieferstellen verhindern soll (z.B. Klemmring mit Abreißschraube).

Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 17:10
von Oetz
QUOTE (kidnik @ 3 Feb 2006, 16:41 ) Bei Schraubfahrwerken muß am Stoßdämpfer bei der Stellung, bei der die Bodenfreiheit von 11 cm gegeben ist, eine eindeutig sichtbare, unlösbare oder nur mit erheblichem Aufwand entfernbare Sicherung angebracht sein, die ein tieferstellen verhindern soll (z.B. Klemmring mit Abreißschraube). hahahahaha scheiss ösi's sorry konnts mir nich verkneifen...das is ja n witz bei denen!

Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 17:14
von Andy Y
Wie sacht der Flow?VOOOOLLLL ALLLLLTTTT

Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 17:43
von kidnik
Andy sorry aber das hat nichts mit ALT zu tun es gib genug newbies die keine Ahnung davon haben. Kann ja nicht jeder alles wissen.

Verfasst: Fr 3. Feb 2006, 22:58
von seho
hööö ?? habe meinen nicht tiefergelegt und komme nicht über 11cm hindernisse... wasn das ??

Verfasst: Sa 4. Feb 2006, 17:19
von coupe1983
das gleiche gilt auch in belgien man muss 11 cm boden freiheit haben aber es gibt etwas spielraum von etwa 2 cm also unter 9 cm ist alles verboten. wie siehts denn mit luftfahrwerke denn aus?

Verfasst: So 5. Feb 2006, 09:35
von Geezer
QUOTE (kidnik @ 3 Feb 2006, 17:43 ) Andy sorry aber das hat nichts mit ALT zu tun es gib genug newbies die keine Ahnung davon haben. Kann ja nicht jeder alles wissen. RICHTIG!!!Hast schon fein gemacht *eiei*Wär vielleicht eh ma ne Idee sowas aufzumachen. Unterpunkt bei den Tuts oder so, wo so allgemeine Punkte stehen.Macht zwas mal Spaß sich mit den jungen Herren rumzustreiten, die meinen, dass man blaues Standlicht haben darf, weil nix dagegen in der StVO steht, aber auf Dauer und alle vietel Jahre wieder wird das langweilig.Vor allem das mit der Ölwanne find ich wichtig. Lass da was auf der Landstraße passieren, das dir irgendein Brocken erst die Frontschürze und dann die Wanne aufreißt. Wenn du die Karre dann noch verziehst und im Graben landest, muß das versäuchte Erdreich abgetragen werden, pi pa po. Die Jungs vonner Haftpflicht werden dir bestimmt persönlich ein Blumenstrauß schicken.

Verfasst: Di 7. Feb 2006, 11:32
von Paserati
ich hab ne bodenfreiheit von 5-6cm. bin ich da jetzt illegal? ist zwar schon die dritte ölwanne dran, aber tief ist wenn die funken fliegen!! was kann ich denn dafür daß mein motor so riesig ist und unten so weit rausguckt? die ölwanne kostet mich 80€, und das isses mir schon lang wert. der einbau dauert nur 15min. es geht doch nix über eine mörderisch tiefe kiste mit extremer kurvenlage...

Verfasst: Di 7. Feb 2006, 12:07
von paedder
QUOTE (bora v6 @ 7 Feb 2006, 11:32 ) ... ist zwar schon die dritte ölwanne dran, aber tief ist wenn die funken fliegen!! ... Wenn man von einem peniblen Polizisten begegnet, der das zu tief findet, kann es sein, dass der das Auto stilllegt. Aber was die Polizei nicht weiss, macht den Brei nicht heiß. Als wenn die bei der Dekra sich an diese Richtlinie halten würden Muss jeder selbst wissen, wie er das Verhältnis von Komfort zu Sportlichkeit gestaltet.

Verfasst: Di 7. Feb 2006, 12:11
von flow
najaaa...also wenn der tüv eine ath schürze mit 30er federn an einen lc einträgt und man eine bodenfreiheit von 8.5cm hat, dann fragt man sich doch echt, was manche gesetze für einen sinn haben....