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Verfasst: So 27. Apr 2003, 08:33
von Grobak
Moin moin,nachdem ich mein Hyundai Coupe als EU Import gekauft hatte, mußte ich leider feststellen, daß die Ausstattung nicht mit der Übereinstimmt, wie sie der Händler auf der HP angeboten hatte. Da eine Nachbesserung nicht möglich ist, werde ich versuchen, eine entsprechende Minderung des Preises zu verhandeln. Nur, welche Höhe wäre gerechtfertigt?Was so alles abweicht:1. Garantie hatte 5 Monate früher begonnen als angegeben2. der Fahresitz sollte höhenverstellbar sein, ist aber nicht3. die Antenne sollte elktrisch ausfahrbar sein, ist aber nur ne Feste montiert4. die Tranktionskontrolle fehltIch weiß auch noch nicht, was mir der Händler anbieten wird, er hat jedenfalls sein Angebot auf der HP nach meiner Reklamation angepaßt. Zum Glück hab ich von dem alten Angebot nen Ausdruck.Grüße aus Hamburg

Verfasst: So 27. Apr 2003, 09:21
von X-3
Die Frage ist nicht, was stand im Angebot, sondern was steht im Kaufvertrag. Steht drin, daß die Ausstattung der des deutschen Modelles entspricht, hast Du gute Karten. Ist darüber nichts vermerkt, stellt sich die Frage, ob diese Punkte überhaupt angesprochen wurden (Zeugen?). Entspricht das Auto nicht dem Kaufvertrag würde ich Wandlung oder Senkung des Preises verlangen.Ich denke mal, es läuft darauf hinaus, daß der Händler ein freiwilliges Angebot macht (z.B. Antenne nachrüsten+Preisnachlass). Die TCS und der Sitz dürften 500-1000€ wert sein.Grundsätzlich sollte man erst bezahlen, wenn alles o.k. ist (bei Fahrzeugübername genau kontrollieren).X-3

Verfasst: So 27. Apr 2003, 09:29
von Grobak
Hi X-3,das mit der Wandlung ist nicht so einfach, da der Händler in Deutschland nur als Vermittler tätig ist und der Händler im Ausland sitzt. Im Vertrag steht, daß der Wagen gemäß Beschreibung auf der HP ausgestattet ist.Und solche Sachen, ob der Wagen über eine TCS verfügt, sieht man auch nicht sofort. Auf dem Tacho sind die Lampen TCS und TCS Off, aber der Knopf zum ein/ausschalten fehlt. Das merkt man erst nach dem Studium des Handbuchs, was bei einem auf französisch nicht so einfach ist.Die Ausstattung ist eh nicht genau gleich wie bei dem deutschen Modell, das war mir vorher schon klar. Da ist noch der alte 2 Liter Motor drin mit 139 PS und Euro 3. Dafür ist ne Klimaautomatik statt Klima manuell, die Aludesign Austattung innen und 6 Lautsprecher mit Radio/CD drinnen, was alles nicht zum deutschen Grundmodell gehört.


Verfasst: So 27. Apr 2003, 09:37
von X-3
Wenn der Wagen der Beschreibung auf der HP entsprechen soll und Du einen entsprechenden Ausdruck(mit TCS, elektr. Antenne, ...) vorweisen kannst, fehlen dem Wagen zugesicherte Eigenschaften. Ein klassischer Fall für eine Wandlung. Stellt sich nur die Frage: Wer ist der Vertragspartner und wo ist der Gerichtsstand?Ich würde sagen: Erstmal beim Händler nach Preisnachlass fragen, sonst sofort zum Anwalt und zum Verbraucherschutz.X-3

Verfasst: So 27. Apr 2003, 18:35
von coupe fx
garantiezeit ist so da kannst du nichts rühren, der import dauert ja auch und el.antenne gibt es eh nur als zubehör da kannst du auch nichts ändern aber stimmt kaufvertrag ist wichtig hp haste keine beweise weißt doch irrtümer und schreibfehler vorbehalten

Verfasst: So 27. Apr 2003, 18:59
von Grobak
Egal ob es das gibt oder nicht. Die deutsche Ausstattung ist eh nicht maßgebend gewesen. Aber die auf der HP aufgeführte Ausstattung war Bestandteil des Vertrages(steht so drin) und der ist nicht ganz erfüllt worden. Bei einer Sache würd ich ja auch nix sagen, es ist halt die Summe der unstimmigen Dinge udn wenn ich deswegen noch eine Minderung raushandeln kann, ist das nur legitim.

Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 08:13
von Grobak
Moin Ingo,bei EU Importen mußt du meistens bei Abholung den kompletten Betrag auf den Tisch legen. Allerdings sollte man vorher keine Anzahlungen leisten müssen. Das gilt als unseriös. In meinem Fall ist der Vermittler aus Köln, der Wagen aus Frankreich und der Händler sitzt in Belgien.Die URL von dem Händler wird dir nicht viel nützen, hat den Santa Fe nicht im Programm und die AGB sind auch nicht auf der HP, die bekommt man erst mit dem Vermittlungsvertrag als PDF Datei. Aber trotzdem die Addy: mein Importeur

Verfasst: Mo 28. Apr 2003, 11:10
von Skyblue
Das mit der 5 Monate kürzeren Garantie ist leider bei Importfahrzeugen üblich. hab mich aus eigenem Interesse - natürlich auch erst jetzt wo alles zu spät ist- mal drum gekümmert. auf den ADAC-Seiten steht recht viel zu EU-Importen. Da steht auch, daß die Garantiezeit an dem Tag beginnt, an dem das Fahrzeug vom Werk an den Importeur abgegeben wurde und nicht an dem Tag deines Kaufvertrages wie bei einem normelen Kauf eines Autos in Deutschland.