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Verfasst: Fr 27. Jan 2006, 16:50
von Raveno1
Hallo ich habe ein kleines Problem.Heute habe ich mir Federn für mein J-2 Coupe gekauft.Doch in der Abe steht das die federn nur für das RD Coupe Zugelassen sind.Aber die Achslast ist doch dieselbe!...Ausserdem sehen die beiden modelle doch auch fast gleich aus....kann ich die nicht trozdem auf dem j-2 montieren, oder bekomme ich dann probleme irgendwelcher art???

Verfasst: Fr 27. Jan 2006, 16:58
von Nismo
sind das auch eibach? hatte dann ungefähr das selbe problem, was aber eigentlich keins ist.für den tüv war alles klar, hat nichtmal nachgefragt. im notfall hätte ich auf die typenbezeichnung im motorraum verwiesen, da steht RDedit: ach hab jetz erst gemerkt, dass du ne ABE hast..ich hatte teilegutachten, also sinds wohl nicht die gleichen.

Verfasst: Fr 27. Jan 2006, 17:09
von coupe1983
bin froh das ich nicht so ne probleme habr mit abe usw......aber j2 und rd sind eigentlich gleich nur in der front und heck unterschiedlich naja und noch ein paar kleinigkeiten wie schalter im innenraum

Verfasst: Fr 27. Jan 2006, 17:24
von Raveno1
das ist eine abe nach §19,3 ist doch eine abe oder???

Verfasst: Fr 27. Jan 2006, 18:36
von kidnik
StVZO § 19 (3)(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnisdes Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oderAnbau von Teilen1. für diese Teilea) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigungnach § 22 a erteilt worden ist oder der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einerBetriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeugnach § 20 oder § 21 genehmigt worden istund die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigungoder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbausabhängig gemacht worden ist oderWerden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis,der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführteEinschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischtdie Beriebserlaubnis des Fahrzeugs.Es kann sein das die ABE nicht gilt, außer die Nummern stimmen überein

Verfasst: Fr 27. Jan 2006, 18:59
von Nismo
bei ner ABE steht groß drüberAllgemeine BetriebserlaubnisoderEG-Genehmigungbei nem Teilegutachten steht eben Teilegutachten drüber.von welchem hersteller sind die federn?

Verfasst: Fr 27. Jan 2006, 22:29
von Raveno1
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... IT&rd=1das ist der linkdie sind von supersport

Verfasst: Sa 28. Jan 2006, 00:19
von Nismo
Laut Ebay haste nen Teilegutachten bekommen. Damit musst du nach dem Einbau der Federn (und danach die Achsvermessung/Einstellung nicht vergessen) sowieso zum Tüv, der dann überprüft ob alle Auflagen im Gutachten eingehalten und die Federn richtig verbaut wurden.Idr steht bei nem Teilegutachten gut lesbar drauf:Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich unter Vorlage dieses Teilegutachtes einem amtlich anerkannten Sachverständigen (...) zur Begutachtung vorzuführen (...)Steht in deinem Gutachten garnichts von J-2 ?(Falls das alles keine Klarheit schafft würd ich die Federn mit Gutachten einpacken, zum TÜV fahren und dort nen Prüfer nen Blick draufwerfen lassen. RD und J2 sind in dem Bereich zwar gleich (mein Gutachten gilt z.b. für J2 und RD) aber wenns bei dir nicht drinsteht müsste man es über ne einzelabnahme eintragen)

Verfasst: Sa 28. Jan 2006, 00:24
von björn
da steht doch alles drin.ich denk mir das soteilegutachten heist du mußt es auf jedenfall beim tüv vorführen,der sagt dann ob es ok ist oder nich(einbau)bei ner abe kannst das einbauen und nicht unbedingt sofort vorführen,habtsache hast immer dabei.aber so ganz sicher bin ich mir auch nicht.wenn also ein teilegutachten hast gibt es kein problem mit nem tüv, bei richtigen einbau.

Verfasst: Sa 28. Jan 2006, 13:56
von Nismo
sofern der J2 drinsteht.... darum geht es ja